-
Ukraine meldet mindestens fünf Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum
-
Leipzig erlebt herben Dämpfer bei Champions-League-Neuling Como
-
Traumreise zum Triple: Musiala erlöst die Bayern
-
Streit um US-Briefwahl: Neue Niederlage für Trump vor Gericht
-
Champions-League-Premiere geglückt: Melsungen bezwingt Skopje
-
Algerien bricht Beziehungen zu Emiraten ab und verhängt teilweise Luftraumsperrung
-
Selenskyj: Treffen mit Trump Ende September in New York
-
Ohne Grozer: Volleyballer gewinnen zum EM-Auftakt
-
Staatschef der Emirate in Berlin: Milliardeninvestitionen in Deutschland vereinbart
-
NFL: Seahawks siegen zum Auftakt - Entwarnung bei Darnold
-
Sabotage an Stromnetz: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen 48-Jährigen
-
Ukraine meldet mindestens vier Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum
-
Medaille ganz nah: DBB-Frauen sensationell im WM-Halbfinale
-
9/11-Gedenken in New York: Petition gegen muslimischen Bürgermeister Mamdani
-
Emirates fliegt künftig auch Berliner Flughafen BER an
-
Vereinigte Arabische Emirate investieren 40 Milliarden Euro in Deutschland
-
Linnemann will Gesundheitssystem effizienter machen
-
Militärkreise: Huthi-Miliz übernimmt Kontrolle von jemenitischer Hafenstadt Mocha
-
Erster Jahrestag: Trump erinnert an Kirk-Attentat und greift "radikale Linke" an
-
Vuelta: Küng gewinnt Zeitfahren in Andalusien - Roglic verkürzt
-
Präsident der Emirate erstmals auf Staatsbesuch in Deutschland - Milliardeninvestitionen erwartet
-
Vor Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD liegt weiter vor SPD
-
Steigende Preise: Europäische Zentralbank hebt Leitzins auf 2,5 Prozent an
-
Bericht: Länder rüsten sich für Abwehr von Drohnen
-
Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren
-
Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Sabotage an Stromnetz
-
SPD-Vize Schweitzer: Merz ist mit seiner Art keine Hilfe für Bundesregierung
-
EU-Behörde stuft Süßstoffe in Light-Getränken weiter als unbedenklich ein
-
Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen
-
Trump unter Druck: Zinsen für Langfrist-Anleihen fast auf 20-Jahres-Hoch
-
Bundeskanzler Merz empfängt Präsidenten der Emirate
-
Amnesty wirft Russland Menschenhandel bei Rekrutierung von Ausländern für Ukraine-Krieg vor
-
Sachsen-Anhalt: AfD will notfalls auch mit einer Stimme Mehrheit regieren
-
Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf
-
Prien verteidigt Kürzungen bei Familienleistungen
-
Urteil: Befristete Neuvermietung in Milieuschutzgebiet darf verboten werden
-
Frau in Badewanne ertränkt: Vier Jahre Haft wegen Totschlags in Rheinland-Pfalz
-
Prozess um Mord ohne Leiche: Lebenslange Haft in Saarbrücken
-
Regisseur Werner Herzog hat fast eine Million Follower - aber kein Smartphone
-
Tödliche Messerattacke in Supermarkt: Ermittler gehen von wahllos verübter Tat aus
-
Trump-Versprechen: 5000 Dollar für jeden US-Bürger bei Republikaner-Wahlsieg
-
Tödlicher Messerangriff in Freiburg: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
-
Fehl-Investitionen von Krankenkassen könnten Milliardenverlust zur Folge haben
-
Studie: Mehrheit wünscht sich "ernsthaften Dialog" zwischen Politik und Bürgern
-
Bahn-Chefin: Weniger Korridorsanierungen - und doch kaum Aussichten auf bald pünktlichere Züge
-
Berliner SPD-Spitzenkandidat Krach zu Ermittlungen: Habe niemals Geld angenommen
-
Zinsen für US-Staatsanleihen steigen - und setzen die Trump-Regierung unter Druck
-
Vor Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD in Umfrage knapp hinter AfD
-
Bundesweiter Warntag: Behörden zieht erste positive Bilanz
-
Arbeitsunfall in Bayern: 50-Jähriger von tonnenschwerem Betonteil erschlagen
Bundestag soll kommende Woche erstmals über Antrag auf AfD-Verbotsverfahren beraten
Der Bundestag soll in der kommenden Woche erstmals über einen Antrag zum Verbotsverfahren gegen die AfD beraten. Eine fraktionsübergreifende Gruppe aus 124 Abgeordneten beantragte am Montag eine Debatte im Bundestagsplenum über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht. Angesichts der "ständigen weiteren Radikalisierung" der AfD sei ein Verbotsantrag "inzwischen tatsächlich alternativlos", erklärte der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, der zu den Initiatoren des Vorhabens zählt.
Sollte der Antrag im Bundestag eine Mehrheit finden, müsste das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren prüfen und gegebenenfalls einleiten. Dem Grundgesetz zufolge kann das Karlsruher Gericht eine Partei als verfassungswidrig verbieten, wenn sie auf eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt. Neben dem Bundestag sind auch Bundesrat und Bundesregierung bei solchen Verbotsverfahren antragsberechtigt.
"Ob die AfD verfassungswidrig ist oder nicht, entscheidet nicht der Bundestag, sondern das Bundesverfassungsgericht", betonte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge am Montag. "Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt das parlamentarische Verfahren starten. Der Bundestag muss den Weg nach Karlsruhe freimachen." Wegge rief die Abgeordneten zur Unterstützung des Antrags auf.
Der Bundestag sollte "die letzte Chance nutzen, um eine Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten", erklärte die Linken-Abgeordnete Martina Renner. Nicht zuletzt der AfD-Bundesparteitag in diesem Monat in Riesa habe bewiesen, dass die AfD "in ihrer Gänze eine rechtsextreme, antidemokratische und verfassungsfeindliche Partei" sei.
Ähnlich argumentierte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen. Die AfD habe sich "weiter vor aller Augen radikalisiert". Es sei deshalb "dringender denn je, das Verbotsverfahren vor der Wahl voranzubringen".
Auch der Abgeordnete Stefan Seiler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der die dänische Minderheit vertritt, unterstützt den Antrag. "Unsere Geschichte lehrt uns, wie wichtig es ist, Minderheiten zu schützen", erklärte Seidler. Er nehme "mit großer Besorgnis wahr, wenn eine Partei die Menschen in diesem Land versucht über Begrifflichkeiten wie 'Mehrheitsbevölkerung' zu definieren".
Der AfD-Bundesverband wird vom Verfassungsschutz als in Teilen rechtsextremistisch eingestuft. In aktuellen Umfragen ist sie mit einem Zustimmungswert von um die 20 Prozent zweitstärkste Kraft hinter der Union.
Die juristischen Hürden für ein Parteiverbot sind allerdings hoch. In einem Urteil von 1956 forderte das Bundesverfassungsgericht als Voraussetzung für ein Parteiverbot eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung", mit der die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigt werden soll. Zudem muss es laut Gericht konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die 1949 als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, und 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Ein Verbot der rechtsextremen NPD hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang 2017 abgelehnt. Karlsruhe attestierte der Partei damals zwar verfassungsfeindliche Ziele. Sie sei aber zu unbedeutend, um die Demokratie zu gefährden.
G.M.Castelo--PC