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Mehrere FDP-Verfassungsklagen zum Finanzpaket im Bundesrat abgewiesen
Die FDP-Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bremen sind mit Eilklagen gegen die Zustimmung ihrer Landesregierungen zu dem von Union und SPD vereinbarten Finanzpaket im Bundesrat gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof in Münster und die Staatsgerichtshöfe in Wiesbaden und Bremen wiesen die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung am Donnerstag ab, wie die Gerichte mitteilten. Die FDP in Nordrhein-Westfalen war bei dem Vorgehen federführend, beteiligt waren außerdem noch Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.
Nach der Zustimmung des Bundestags soll der Bundesrat am Freitag über das Finanzpaket abstimmen, das unter anderem eine Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz vorsieht. Diese gilt auch für die Länder. Die FDP-Fraktionen in den fünf genannten Bundesländern klagten vor den Landesverfassungsgerichten, um eine Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen zum Finanzpaket zu verhindern.
Die FDP-Fraktion in Nordrhein-Westfalen begründete dies laut Gericht damit, dass die im Finanzpaket enthaltenen Änderungen der Schuldenbremse einer Änderung der Landesverfassung gleichkomme und der Landtag zu beteiligen sei. Diese Argumentation wies der Verfassungsgerichtshof in Münster zurück. Die FDP habe nicht aufgezeigt, dass der Landtag in einem sie betreffenden Recht verletzt sein könnte, hieß es in der Entscheidung.
Die Fraktion sei in dem in der Hauptsache geführten sogenannten Organstreitverfahren gar nicht antragsbefugt, erklärte das Gericht. Die nordrhein-westfälische Landesverfassung enthalte keine Vorschriften zur Schuldenbremse, die durch die im Rahmen des Finanzpakets vorgesehene Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz "unmittelbar geändert werden könnten".
Von Seiten des Staatsgerichtshofs im hessischen Wiesbaden hieß es ebenfalls, der Antrag werde "wegen fehlender Antragsbefugnis der Landtagsfraktion" als unzulässig zurückgewiesen. Eine Fraktion könne "nur ihre eigenen Rechte, nicht aber die Rechte des Landtags geltend machen".
Der Staatsgerichtshof Bremen wies die Eilklage ebenfalls als unzulässig ab. Die Fraktion wirke als Teil des Landesparlaments "nicht an der Gesetzgebung des Bundes" mit. Die Mitwirkung ergebe sich durch den Bundesrat, und die Bremer Bürgerschaft habe auch kein Weisungsrecht zum Abstimmungsverhalten in der Länderkammer. In ihren Rechten bei der Änderung der Landesverfassung sei die Bürgerschaft ebenfalls nicht verletzt.
Nordrhein-Westfalens FDP-Landeschef Henning Höne erklärte, der Einsatz habe sich trotz der Ablehnung gelohnt: "Unser Antrag war keineswegs chancenlos." Ein späterer Erfolg im Hauptsacheverfahren sei möglich - es komme nun auf den Inhalt des Ausführungsgesetzes des Bundes an. Sobald dieses vorliege, werde die FDP entscheiden, "ob wir das Verfahren fortführen".
H.Portela--PC