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Urteil: Auslieferung von mutmaßlichem Schleuser nach Frankreich zulässig
Die Auslieferung eines Manns, dem fahrlässige Tötung im Zusammenhang mit einer Schleusung über den Ärmelkanal vorgeworfen wird, nach Frankreich ist zulässig. Bis zu seiner Auslieferung bleibt er in Haft, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Es bestehe die Gefahr, dass er sonst flüchte. (Az.: OAus 27/25)
Die französischen Behörden hatten um die Auslieferung gebeten. Sie werfen dem Mann vor, im Sommer 2023 in Nordfrankreich als Mitglied einer Bande an der Schleusung von 67 Migranten durch den Ärmelkanal nach Großbritannien mit einem Boot beteiligt gewesen zu sein. Sie erlitten Schiffbruch, wobei sieben Menschen starben. 60 weitere Menschen wurden gerettet. Im Februar wurde der Mann am Frankfurter Flughafen festgenommen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
V.Fontes--PC