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Französische Ex-Zwangsarbeiter werden für Einsatz in Nazideutschland nicht entschädigt
Zwei mehr als 100 Jahre alte Franzosen sind in Frankreich mit ihrer Entschädigungsforderung für ihre Zeit als Zwangsarbeiter in Nazideutschland vor Gericht gescheitert. Ein Berufungsgericht in Marseille lehnte ihre Klage am Mittwoch mit Verweis auf ein Gesetz von 1951 ab, mit dem die Entschädigungsfrage bereits geklärt sei. Zudem seien ihre Fälle verjährt, betonte das Gericht.
Der 103 Jahre alte Albert Corrieri und der ein Jahr jüngere Erpilio Trovati waren nicht zur Urteilsverkündung erschienen. Ihr Anwalt hatte für ihre Zeit als Zwangsarbeiter vom französischen Staat eine Entschädigung zwischen 33.000 und 43.000 Euro gefordert. Dies entsprach einem Stundenlohn von zehn Euro für ihre Arbeit in Deutschland.
"Es ist ein Prozess für die Geschichte und zur Erinnerung, solange ich noch Zeugnis ablegen kann", hatte Corrieri im Februar zu Beginn der Gerichtsverhandlung gesagt.
Corrieri war 1943 im Alter von 20 Jahren als Zwangsarbeiter nach Deutschland geschickt worden. Trovati hatte 13 Monate in einer Chemiefabrik bei Düsseldorf gearbeitet. Die mit dem NS-Regime zusammenarbeitende Vichy-Regierung hatte den Arbeitseinsatz von Franzosen in Deutschland organisiert. Insgesamt waren zwischen 600.000 und 700.000 Menschen davon betroffen.
"Ich bin in einen Zug eingestiegen und wusste nicht, wohin es ging", erinnerte sich Corrieri. Er fand sich schließlich in Ludwigshafen wieder, wo er Güterzüge mit Kohlen beladen musste. "Ich habe mehr als hundert Luftangriffe miterlebt, ein Freund ist an meiner Seite gestorben", sagt er. Er sei vor Gericht gezogen, um auf die "vergessenen Opfer" aufmerksam zu machen.
Sein Anwalt betonte, dass seine Mandanten "mit dem Willen der Vichy-Regierung deportiert und versklavt" worden seien. Dies seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährt würden, betonte er. Für die vier oder fünf noch in Frankreich lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter forderte er nun die Einrichtung eines Hilfsfonds.
X.M.Francisco--PC