-
Bas bezweifelt Sinn von Attest ab erstem Krankheitstag und stellt Bedingungen
-
Norweger tragen sich in Kondolenzbücher für König Harald V. ein
-
Politische Verantwortung und schwindende Geduld der Wähler
-
BWE-Servicegesellschaft strebt Insolvenz in Eigenverwaltung an
-
USA und Venezuela vereinbaren langfristiges Ölprojekt für 17 Felder
-
Mauro Lustrinelli vor Bundesliga-Debüt mit Union Berlin
-
Nashville prüft Umbenennung des Flughafens zu Ehren von Dolly Parton
-
Sechs Verletzte nach Kollision zweier Autos in Boltigen
-
Sam Maes trainiert nach Team-Aus künftig mit US-Technikgruppe
-
Zürich kaufte in vier Jahren 47 Liegenschaften mit 527 Wohnungen
-
Technischer Defekt löste Parkhausbrand in Karlsruhe aus
-
Bauarbeiten schränken Bahnverkehr rund um Karlsruhe bis Mitte September ein
-
SC Freiburg steigt in Transferpoker um KSC-Talent Louey Ben Farhat ein
-
IC-Linie 61 fährt vorübergehend ohne mehrere Halte
-
RhineCleanUp lädt in Rappenwört zur gemeinsamen Müllsammelaktion ein
-
Arbeitslosigkeit im Leipziger Agenturbezirk steigt im August weiter
-
Kinderbuch dreht das klassische Prinzessinnen-Retter-Märchen um
-
Zwei Verkehrsunfälle in der Region Leipzig beschäftigen Polizei
-
Digitale Ausstellung dokumentiert Geschichte der Schocken-Kaufhäuser in Sachsen
-
Großbrand in leerstehendem Gebäude in Leipzig-Wahren
-
Christopher Nkunku kehrt zum Bundesliga-Start zu RB Leipzig zurück
-
Leipzig und Umgebung bieten am Wochenende zahlreiche Veranstaltungen
-
Neue Gleisarbeiten am Leipziger Waldplatz bringen Umleitungen
-
"Mein Zuhause": Norris bis mindestens 2030 bei McLaren
-
AfD-Nachwuchsorganisation startet Bundskongress in Magdeburg
-
Gouverneur: Mindestens 27 Tote bei russischem Angriff nahe Kiew
-
Referendum über Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen in Island
-
IW Köln erwartet kaum Veränderungen durch Attestpflicht ab Tag eins
-
Anwalt: US-Regierung verhandelt mit Immobilienfirma über Verkauf von Land des Yosemite-Parks
-
Thurgauer Schulen: Lehrermangel überwunden, Werteverlust und Sonderschulquote steigen
-
Red-Bull-Junior Tsolov absolviert Formel-1-Debüt in Imola
-
Leserbrief fordert Durchsetzung des Kopftuchverbots an Schulen
-
Leserbrief hinterfragt Bablers sozialpolitische Maßnahmen
-
Leserbrief verlangt Entlastung Österreichs als EU-Nettozahler
-
Josef Pühringer kritisiert Altersgrenze bei Grünen-Umfrage
-
Leserbrief sieht etablierte Parteien in Oberösterreich unter Druck
-
Leserbrief warnt vor Konflikt um Kopftuchverbot zu Schulbeginn
-
Leserbrief führt ÖVP-Verluste auf Distanz zur Bevölkerung zurück
-
Leserbrief kritisiert Trumps territoriale und geografische Forderungen
-
Zwei Autos kollidieren auf Salzburgs Imbergstraße
-
Sturm löst zahlreiche Wasserrettungseinsätze im Flachgau aus
-
Geflohene Jugendliche nach Fahndung in Maisfeld festgenommen
-
27-jährige Österreicherin und Hund tot in Kleintransporter gefunden
-
Polizei zieht nach Drogenfahrt und E-Scooter-Unfall Führerscheine ein
-
Ebenauer Mühlenfest zeigt historisches Müllerhandwerk
-
Ebenau feiert Mühlenfest mit Handwerk, Musik und Kulinarik
-
Selenskyj verlangt täglich bis zu 1.000 Langstreckendrohnen gegen Russland
-
Serbiens Justizminister deutet staatliche Ehren für Ratko Mladić an
-
Mercedes-AMG CLA 45 4MATIC+: Elektro-Sprinter mit 680 PS und Nürburgring-Rekord
-
Bereits mehr als 600 Tote nach Himalaya-Sturzflut - 2980 Menschen vermisst
Bundesverwaltungsgericht urteilt in zwei Wochen über Klage gegen Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Ein Urteil soll am 15. Oktober verkündet werden, wie das Gericht nach der Verhandlung mitteilte. Es geht um eine Klage aus Bayern. Die Klägerin macht geltend, die öffentlich-rechtlichen Sender würden ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen. (Az. 6 C 5.24)
Sie böten kein vielfältiges und ausgewogenes Programm, sondern seien "Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht". Auch die Aufsichtsgremien der Sender seien nicht ausreichend staatsfern. Eine Beitragspflicht aller Haushalte sei daher nicht mehr gerechtfertigt.
Die konkrete Summe in dem Rechtsstreit ist niedrig. Es geht noch um etwa 60 Euro ausstehende Beiträge aus den Jahren 2021 und 2022. In den Vorinstanzen hatte die Klägerin aus dem Landkreis Rosenheim keinen Erfolg.
Einwände gegen das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender und dessen Vielfalt befreiten nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrags, entschied im Juli 2023 der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Es gehe allein um die Möglichkeit, den Rundfunk nutzen zu können.
Das bayerische Gericht prüfte nicht, ob die Sender ihren verfassungsmäßigen Auftrag erfüllten, denn für die Kontrolle seien deren Aufsichtsgremien zuständig. Es ließ keine Revision gegen sein Urteil zu.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied aber selbst, die Revision zuzulassen - denn die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung. Im Revisionsverfahren überprüft das Bundesverwaltungsgericht Urteile der Vorinstanzen. In diesem Fall will es die Frage klären, ob es möglich ist, mit den Argumenten der Klägerin gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags vorzugehen.
Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich immer wieder mit dem Rundfunkbeitrag. 2018 entschied es, dass dieser grundsätzlich nicht gegen die Verfassung verstößt.
A.S.Diogo--PC