-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
-
Niedersachsen: Weiterer von Wahl ausgeschlossener AfD-Kandidat scheitert vor Gericht
-
Tödlicher Schusswaffenangriff in Verden: Spezialkräfte fassen zweiten Verdächtigen
-
Pyrotechnik: Fünf Verletzte bei niederländischem Erstligaspiel
-
Wadephul pocht auf weitere Unterstützung für die Ukraine
-
Merz zu Unabhängigkeitstag: "Wir stehen fest an der Seite der Ukraine"
-
Wuppertal: Feuerwehr und Schornsteinfeger retten in Kaminschacht gestürzte Katze
-
Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf
-
Masters in Cincinnati: Gauff und Fils gewinnen
-
Vorsitzende des AOK-Bundesverbands für Erhalt der telefonischen Krankschreibung
-
Fortuna nach dem Abstieg weiter in der Krise
-
Mit Teamgeist: Gladbach auf Ligastart "gut vorbereitet"
-
SPD-Präsidium erteilt "zukunftsfeindlicher" Sparpolitik vor Kabinettsklausur eine Absage
-
UEFA-Boss Ceferin verzichtet auf FIFA-Kandidatur
-
"Neue" Hockey-Männer im Halbfinale: "Das ist Aura, Jungs"
-
WM-Fazit: Beckers "große Freude" - und eine Sorge
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Zandvoort
-
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Wiese warnt Koalition vor "neuen Grundsatzdebatten"
-
Chatbot ChatGPT für viele Nutzer ab Montag mit Werbung
-
Ukraine-Unterstützer beraten über weiteres Vorgehen
-
Online-Riese Shein geht am 1. September in Hongkong an die Börse
-
AOK-Bundesverband fordert mehr Prävention - Kritik an niedrigen Preisen für Tabak und Alkohol
-
SPD-Präsidium verteidigt vor Kabinettsklausur Sondervermögen gegen Kritik
-
Neuer britischer Premier Burnham unternimmt erste Auslandsreise am Montag nach Kiew
-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
Stadt Dortmund darf nach Abschleppen keine Extragebühr für Kostenbescheid verlangen
Wenn in Dortmund ein falsch parkendes Auto abgeschleppt wird, darf die Stadt dafür vom Halter die Zahlung der Kosten verlangen - aber keine Extragebühr für die Erstellung des Kostenbescheids. Das widerspricht dem nordrhein-westfälischen Gebührengesetz, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag entschied. Die Klage des Falschparkers hatte damit teilweise Erfolg.
Er hatte sein Auto weniger als fünf Meter von der Einmündung einer Straße in der Innenstadt geparkt. Dadurch wurden Fußgänger gefährdet, wie das Gericht ausführte. Die Stadt ließ den Wagen abschleppen und verlangte 97 Euro dafür. Im Anhörungsschreiben wies sie außerdem darauf hin, dass sich die Kosten wegen Mehraufwands erhöhten, wenn sie einen Kostenbescheid erlasse. Schlussendlich forderte sie 139 Euro.
Diese Verwaltungspraxis ist rechtswidrig, wie das Gericht entschied. Gebühren für den Aufwand bei der Erstellung eines Kostenbescheids dürften nicht geltend gemacht werden. Es hob die Verwaltungsgebühr auf, soweit sie die Mindestgebühr von 30 Euro überstieg. Die Abschleppkosten muss der Autofahrer zusätzlich tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster kann die Zulassung der Berufung beantragt werden.
M.Gameiro--PC