-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
-
Niedersachsen: Weiterer von Wahl ausgeschlossener AfD-Kandidat scheitert vor Gericht
-
Tödlicher Schusswaffenangriff in Verden: Spezialkräfte fassen zweiten Verdächtigen
-
Pyrotechnik: Fünf Verletzte bei niederländischem Erstligaspiel
-
Wadephul pocht auf weitere Unterstützung für die Ukraine
-
Merz zu Unabhängigkeitstag: "Wir stehen fest an der Seite der Ukraine"
-
Wuppertal: Feuerwehr und Schornsteinfeger retten in Kaminschacht gestürzte Katze
-
Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf
-
Masters in Cincinnati: Gauff und Fils gewinnen
-
Vorsitzende des AOK-Bundesverbands für Erhalt der telefonischen Krankschreibung
-
Fortuna nach dem Abstieg weiter in der Krise
-
Mit Teamgeist: Gladbach auf Ligastart "gut vorbereitet"
-
SPD-Präsidium erteilt "zukunftsfeindlicher" Sparpolitik vor Kabinettsklausur eine Absage
-
UEFA-Boss Ceferin verzichtet auf FIFA-Kandidatur
-
"Neue" Hockey-Männer im Halbfinale: "Das ist Aura, Jungs"
-
WM-Fazit: Beckers "große Freude" - und eine Sorge
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Zandvoort
-
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Wiese warnt Koalition vor "neuen Grundsatzdebatten"
-
Chatbot ChatGPT für viele Nutzer ab Montag mit Werbung
-
Ukraine-Unterstützer beraten über weiteres Vorgehen
-
Online-Riese Shein geht am 1. September in Hongkong an die Börse
-
AOK-Bundesverband fordert mehr Prävention - Kritik an niedrigen Preisen für Tabak und Alkohol
-
SPD-Präsidium verteidigt vor Kabinettsklausur Sondervermögen gegen Kritik
-
Neuer britischer Premier Burnham unternimmt erste Auslandsreise am Montag nach Kiew
-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
Vor Kommunalwahl in Bayern: Gericht kippt Redeverbote für AfD-Politiker Höcke
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Veranstaltungen zur bayerischen Kommunalwahl für unzulässig erklärt. Die von der Stadt Lindenberg im Allgäu und der Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth angeführte Begründung könne ein Redeverbot für Höcke nicht rechtfertigen, entschied das Gericht am Freitagabend. Es gab damit in einem Fall einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth statt und wies im anderen Fall eine Beschwerde der Stadt Lindenberg zurück.
Beide Gemeinden hatten die Zulassung von AfD-Wahlveranstaltungen in gemeindeeigenen Sälen an diesem Wochenende mit einer Auflage versehen: Der jeweilige AfD-Kreisverband als Veranstalter sollte sicherstellen, dass Höcke nicht als Redner auftritt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des AfD-Kreisverbands Bayreuth ab, das Verwaltungsgericht Augsburg gab einem Eilantrag des AfD-Kreisverbands Westallgäu-Lindau jedoch statt.
Weil sowohl der AfD-Kreisverband Bayreuth als auch die Stadt Lindenberg im Allgäu Beschwerde einlegten, musste nun abschließend der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entscheiden. Das Gericht kam nach eigenen Angaben zu dem Schluss, dass die Gemeinden keine "hinreichend konkreten Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" für durch den Gastredner zu erwartende "Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" vorgelegt haben.
Höcke ist rechtskräftig wegen des zweimaligen Verwendens der NS-Parole "Alles für Deutschland" verurteilt. Es handelt sich dabei um die Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP, ihre Verwendung ist verboten. Höcke ist AfD-Landeschef und Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion in Thüringen. Der Thüringer Landesverband der AfD wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft.
In Bayern finden in gut drei Wochen Kommunalwahlen statt. Am 8. März werden Gemeinderäte, Kreistage, Bürgermeister und Landräte gewählt. Am selben Tag findet im benachbarten Baden-Württemberg eine Landtagswahl statt.
P.Serra--PC