-
US-Polizei: Bewaffneter fährt mit Lkw in Synagoge - Angreifer ist tot
-
Vogelwilde VfB-Minuten: Viertelfinale in weiter Ferne
-
Polens Präsident legt Veto gegen Aufrüstung mit EU-Darlehen über Safe-Programm ein
-
Ohne Mühe: Zverev erstmals im Halbfinale von Indian Wells
-
Israel weitet Angriffe im Libanon aus - Mehrere Tote
-
Mutmaßliche Misshandlung von Häftling: Anklage gegen israelische Soldaten eingestellt
-
Zu große Schuhe: Foto von US-Außenminister Rubio geht viral
-
Trump empfiehlt iranischem Team Verzicht auf Fußball-WM-Teilnahme
-
Frontex: 660 Migranten seit Jahresbeginn im Mittelmeer gestorben
-
Generationenwechsel in Nepal: Wahlbehörde bestätigt klaren Sieg von Ex-Rapper Shah
-
Irans neuer Anführer schwört in erster Botschaft "Rache" und will Straße von Hormus weiter blockieren
-
Bayern darf Hochschulen nicht zu Zusammenarbeit mit Bundeswehr zwingen
-
19-Jährige in Wald bei Mannheim getötet - 17-Jähriger in Untersuchungshaft
-
Zwei Verletzte bei Brand auf US-Flugzeugträger: Laut Marine kein Bezug zum Iran-Krieg
-
Weil er wegen Fiesta-Lärm nicht schlafen kann: Morrissey sagt Konzert in Valencia ab
-
Trump: Iran sollte nicht an der Fußball-WM teilnehmen
-
Otter statt Churchill? Streit um neue Geldscheine in Großbritannien
-
Tödlicher Unfall bei Motorentest: Mann stirbt in Garage in Bayern
-
Gericht weist Klage auf Herausgabe von Altkanzlerin Merkels Stasi-Akten ab
-
Sprint von Otepää: Biathlet Nawrath auf Podest
-
Pilotenstreik bei der Lufthansa: Zahlreiche Flüge gestrichen
-
Spanien erlebte regenreichsten Jahresbeginn seit fast 50 Jahren
-
Jagdverband: Zahl erlegter Waschbären binnen zehn Jahren verdoppelt
-
Trump nennt Iran "Reich des Bösen" und Ölpreise zweitrangig
-
Wadephul in Ankara: Vom Iran darf keine Gefahr mehr für die Nachbarn ausgehen
-
Syrer in Düsseldorf wegen IS-Mitgliedschaft zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
-
Totes Neugeborenes in Gefrierfach in Niedersachsen: Freispruch für Mutter
-
Kellermann wechselt zu BVB-Frauen
-
Sprit auf "hohem Niveau" wieder leicht billiger - Preisdebatte schwelt aber weiter
-
Rechtsextremisten sollen Straftaten geplant haben - Durchsuchungen
-
Steine auf israelisches Generalkonsulat geworfen: 24-Jähriger in Untersuchungshaft
-
Irans neues Oberhaupt ruft zu fortgesetzter Blockade der Straße von Hormus auf
-
Millionenbetrug mit Coronatests in Berlin: 49-Jähriger zu langer Haft verurteilt
-
Energieminister: USA können derzeit keine Ölschiffe eskortieren
-
47-Jähriger will Sperrmüll loswerden und klaut in Duisburg Feuerwehrfahrzeug
-
"Froh und stolz": Forster gewinnt im Riesenslalom zweites Gold
-
Skicross: Maier im Montafon nur von Näslund geschlagen
-
Reitz-Wechsel nach Leipzig wird konkreter
-
19-Jährige tot in Wald bei Mannheim entdeckt - Tatverdächtiger festgenommen
-
Forster gewinnt im Riesenslalom zweite Goldmedaille
-
Keine Einkommensteuer auf Abfindung für Verzicht auf Pflichtteil
-
China verabschiedet von Menschenrechtlern kritisiertes Gesetz zur "ethnischen Einheit"
-
Prägender Kirchenvertreter nach Wende: Erfurter Altbischof Wanke mit 84 Jahren gestorben
-
Iran-Krieg nährt Sorge hinsichtlich großer Fluchtbewegung
-
Israel bereitet Ausweitung des Einsatzes im Libanon vor
-
Tödlicher Raserunfall in Thüringen: Verurteilung wegen Mordes muss neu geprüft werden
-
UNHCR: Mehr als drei Millionen Menschen im Iran seit Kriegsbeginn vertrieben
-
Drei Festnahmen bei Durchsuchungen wegen millionenschweren Zigarettenschmuggels
-
Große Mengen giftiger Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt - Anklage
-
Erstmals seit sechs Jahren fährt Passagierzug von China nach Nordkorea
Russland-Sanktionen: Betroffenen Anteilseignern darf Stimmrecht entzogen werden
Als Reaktion auf finanzielle Sanktionen gegen Anteilseigner darf eine Holding ihnen das Stimmrecht entziehen. Das Einfrieren ihrer Gelder hindert sie daran, an der Hauptversammlung teilzunehmen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um die Tochtergesellschaft einer russischen Bank. (Az. C-465/24)
Die EU verhängte 2022 Sanktionen gegen die Bank. Die Gelder der Tochter wurden eingefroren. Diese hält knapp 42 Prozent der Anteilszertifikate einer Holdinggesellschaft in den Niederlanden. Die Stiftung, welche die Anteile verwaltet, verwehrte der sanktionierten Firma die Teilnahme die Ausübung ihres Stimmrechts. Diese wandte sich an die niederländischen Gerichte.
Der Obersten Gerichtshof befragte den EuGH. Dieser entschied nun, dass das Einfrieren von Geldern betroffene Anleger kategorisch und ohne weitere Voraussetzungen daran hindert, an einer Hauptversammlung der Anteilseigner teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben.
In einem zweiten Fall urteilte der EuGH über das Einfrieren von Vermögenswerten eines Unternehmens, das selbst nicht auf der Sanktionsliste steht. Seine Gelder können dem Urteil zufolge dennoch eingefroren werden, wenn es von jemandem kontrolliert wird, der auf der Liste steht.
Die Kontrolle über die wirtschaftlichen Ressourcen wird demnach vermutet, wenn derjenige mindestens 50 Prozent des Kapitals der Gesellschaft hält. Eine solche Auslegung sei notwendig, um das Ziel der Sanktionen zu erreichen, erklärte der EuGH. Betroffene müssten die Maßnahme aber anfechten können.
Im konkreten Fall ging es um einen Belarussen, gegen den Sanktionen verhängt wurden. Zwei litauische Banken froren daraufhin die Vermögenswerte einer litauischen Gesellschaft mit der Begründung ein, dass 50 Prozent ihres Kapitals von dem Belarussen gehalten werde. Das Unternehmen klagte und das Oberste Gericht Litauens befragte den EuGH.
In beiden Fällen entscheiden nun die nationalen Gerichte. Sie sind dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
H.Silva--PC