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Klagen von russischen Geschäftsleuten gegen Sanktionen scheitern vor EuGH
Fünf in Russland tätige Geschäftsleute sind mit Klagen gegen Sanktionen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Donnerstag das Einfrieren von Geldern. Bei den Klägern handelt es sich um Männer, die in Wirtschaftszweigen wie Finanzen oder Chemie arbeiten, welche für die Regierung eine wichtige Einnahmequelle sind. (Az. C-696/23 P u.a.)
Nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verhängte die EU Sanktionen gegen sie und fror Gelder ein. Sie klagten in erster Instanz vor dem Gericht der Europäischen Union, hatten dort aber keinen Erfolg. Nun bestätigte der EuGH die Urteile des Gerichts. Er erklärte, dass es nicht darum gehe, ob die Geschäftsleute selbst eine wichtige Einnahmequelle für die Regierung seien, sondern um die Wirtschaftszweige.
Der Einfluss dieser Menschen sei mit Blick auf wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen - unabhängig von möglichen Verbindungen zur russischen Regierung. Denn sie seien sehr wichtig für die russische Wirtschaft, trügen zur Einträglichkeit oder zum Florieren dieser Sektoren bei und könnten so mittelbar die Finanzierung des Kriegs begünstigen.
F.Ferraz--PC