-
Schneider mahnt zu besserem Wassermanagement wegen Klimawandels
-
Rumänien schießt erstmals Drohne in seinem Luftraum ab
-
Mord an See in Niedersachsen: Lebenslange Haftstrafe für Todesschützen rechtskräftig
-
"Im Moment nicht dazu bereit": Guardiola sagt Italien ab
-
In Ostsee herumschwimmender Buckelwal nun in Flensburger Förde gesichtet
-
In Ostsee herumschwimmender Buckelwal nun in Flensburger gesichtet
-
Zahlreiche Angriffe im Iran-Krieg - Trump will eingefrorene iranische Vermögen einsetzen
-
Klopp öffnet vielen Spielern die Tür
-
De la Fuente über argentinische Aggressionen: "Inakzeptabel"
-
Landeswahlausschuss: 17 Parteien treten mit Listen bei Wahl in Berlin an
-
Jürgen Klopp offiziell als neuer Fußball-Bundestrainer vorgestellt
-
"Messias oder bloße Kosmetik?" Klopps erste PK unter Beobachtung
-
Klopp warnt die Medien: "Dann bin ich weg!"
-
Klopp bringt Kosicke mit
-
EU wirft Tiktok unzureichenden Schutz minderjähriger Nutzer vor - Änderungen gefordert
-
USA verhängen neue Zölle - EU reagiert mit vorsichtiger Erleichterung
-
In Dortmunder Stadiondach geklettert: Polizeikosten auf 7000 Euro verringert
-
Klopp holt Kosicke zum DFB
-
Merz bildet Kabinett um: Warken leitet Kanzleramt - Linnemann Gesundheitsminister
-
Präsident: Rumänien schießt erstmals Drohne in seinem Luftraum ab
-
DFB: Keine Ablöse für Klopp, aber Zuwendungen an Red Bull
-
Sánchez zu Waldbränden in Spanien: "Dramatische" Situation - Vier Flugzeuge angefordert
-
Medien: Guardiola sagt Italien ab
-
Abgesetzter türkischer Oppositionsführer Özel verlässt CHP und gründet neue Partei
-
Tochter von Markus Söder: "Mein Vater isst auch Salat"
-
Jürgen Klopp offiziell als neuer Bundestrainer vorgestellt
-
Politologe Höhne: "Kabinettsumbildung birgt Risiken"
-
Konkurrenz in und aus China: Gewinn von VW bricht weiter ein
-
Klopp neuer Bundestrainer - Mertesacker wird Geschäftsführer
-
Präsident: Rumänien schießt erstmals Drohne in ihrem Luftraum ab
-
Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg in Streit um Aufnahmeprogramm
-
Tote Robben vor Rügen: Ursache bislang unklar
-
Guterres-Nachfolge: Sechs Bewerber versprechen in Debatte UN-Reformen
-
Kabinettsumbau: Warken wird Kanzleramtschefin - Linnemann Gesundheitsminister
-
Landgericht Kleve: Falscher Notfallsanitäter zu zehn Jahren Haft verurteilt
-
Angriffe auf Schiffe: US-Präsident Trump will eingefrorenes iranisches Geld einsetzen
-
Zahl von Rechtsextremisten in Baden-Württemberg steigt - Szene zunehmend jünger
-
Tödlicher Bergunfall in Bayern: 76-jähriger Urlauber stürzt in den Tod
-
Umfrage: AfD in Sachsen-Anhalt weiter vorne - Zitterpartie für mehrere Parteien
-
Behörden: Drei Verletzte bei ukrainischem Drohnenangriff auf St. Petersburg
-
Mit Klopp: Auch Mertesacker kommt zum DFB
-
Brände in Frankreich: Halbinsel Cap Ferret wird evakuiert - Paris bittet EU um Hilfe
-
Auto kollidiert an Bahnübergang in Sachsen-Anhalt mit Zug: 76-Jähriger stirbt
-
Nach WM-Finale: Otamendi beendet Nationalmannschaftskarriere
-
Nettogewinn von Volkswagen im zweiten Quartal um 32,9 Prozent gesunken
-
"Bild": Merz entlässt Verkehrsminister Schnieder
-
Verbraucherstimmung bleibt weiter verhalten
-
Klopp tritt an - mit vollem Terminkalender
-
Neue Zölle der US-Regierung in Kraft getreten
-
Kanu-Cheftrainer nach WM-Entscheidung: "Wurden verarscht"
Nach Anzeige von DFB und Rüdiger: Verfahren eingestellt
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten Julian Reichelt eingestellt. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der Nationalspieler Antonio Rüdiger hatten Strafanzeige gegen Reichelt gestellt, es ging um den Vorwurf der Volksverhetzung und Beleidigung. Der DFB bestätigte am Freitag die Einstellung des Verfahrens, wollte sich darüber hinaus allerdings nicht äußern.
Rüdiger hatte Reichelt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, zudem meldete der DFB den Fall bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Rüdiger fühlte sich für ein Instagram-Foto verunglimpft, das er zum Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan bei Instagram gepostet hatte. Darauf kniet der 31-Jährige in weißem Gewand auf einem Gebetsteppich und hält den rechten Zeigefinger nach oben. Reichelt, ehemaliger Chefredakteur der Bild-Zeitung und inzwischen Leiter des Portals Nius, hatte dies als "Islamistengruß" gewertet.
"Durch die zwei verfahrensgegenständlichen Posts des Beschuldigten auf der Internetplattform X (vormals Twitter) vom 23.03.2024 und vom 24.03.2024 wurde kein Straftatbestand verwirklicht", teilte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner auf SID-Anfrage mit. Es liege weder Volksverhetzung noch eine "Strafbarkeit wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede oder Verleumdung" vor. "Die Posts stellen keine Tatsachenbehauptungen, sondern – wie sich aus dem Gesamtkontext ergibt – bloße Werturteile dar. In Hinblick auf die Auslegungsfähigkeit der Äußerungen und in Abwägung mit der Freiheit der Meinungsäußerung kann aber auch insoweit kein hinreichender Tatverdacht, der Voraussetzung für eine Anklageerhebung wäre, bejaht werden."
Rüdiger hatte sich folgendermaßen geäußert: "Bei der Geste, die ich verwendet habe, handelt es sich um den sogenannten Tauhid-Finger. Dieser gilt im Islam als Symbol der Einheit und Einzigartigkeit Gottes. Die Geste ist unter Muslimen auf der ganzen Welt verbreitet und wurde (...) auch vom Bundesinnenministerium als unproblematisch eingeordnet." Er lasse sich nicht "beleidigen und als Islamist verunglimpfen". Reichelt bezeichnete die Verfahrenseinstellung als "Sieg für die Meinungsfreiheit".
Nogueira--PC