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"Berufsverbot": von Bredow-Werndl beklagt FEI-Entscheidung
Dressur-Olympiasiegerin Jessica von Bredow-Werndl muss ihr geplantes Comeback nach der Babypause unfreiwillig verschieben. Nach der Geburt ihrer Tochter im August verweigerte der Weltverband FEI der 36-Jährigen die Starterlaubnis beim Ludwigsburger Pferdefestival (22. bis 25. September). In einem Statement auf ihrer Instagram-Seite kritisierte von Bredow-Werndl die Auslegung der "Maternity Leave Rule" seitens der FEI als "schlichtweg ungerecht" und nicht nachvollziehbar.
In Absprache mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) vertrete sie die Ansicht, dass, "wenn Athletinnen Mutterschutz beantragen, die FEI mindestens sechs Monate gewähren muss. Es ist aber nicht geregelt, dass eine Athletin auch sechs Monate pausieren muss."
Die FEI habe ihr dennoch "aufgrund ihrer Auffassung der Regelungen zur Maternity Leave" die Starterlaubnis verwehrt, schrieb von Bredow-Werndl weiter. Gemäß der Regelung bleiben für den Zeitraum des Mutterschutzes 50 Prozent der Ranglistenpunkte bestehen, sofern die Athletin auch tatsächlich sechs Monate pausiert. Dadurch sei sie "davon ausgegangen, dass ich durch den bewussten Verzicht auf die Anrechnung der Weltranglistenpunkte, auch wieder starten kann".
Da eine kurzfristige Entscheidung des FEI-Tribunals nicht realistisch erschien, verzichtete sie auf eine Klage. "Ich wünsche mir für die Zukunft (für meine Kolleginnen), dass das Reglement angepasst wird", schloss von Bredow-Werndl ihr Statement und ergänzte den Hashtag #berufsverbot.
V.Fontes--PC