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Kabinett bringt feste Länderziele für Windkraftausbau auf den Weg
Die Bundesregierung will der Windkraft an Land einen kräftigen Schub verpassen und nimmt dafür die Länder in die Pflicht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der für jedes Bundesland vorgibt, wie viel Platz für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden muss. Der konsequente Ausbau der Erneuerbaren sei sowohl für den Klimaschutz als auch für die Unabhängigkeit von fossilen Energielieferungen aus Russland wichtig, betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Spätestens 2032 sollen in Deutschland zwei Prozent der Gesamtfläche für Windkraft zur Verfügung stehen; bisher sind es lediglich 0,5 Prozent. Der Bund will den einzelnen Ländern dabei unterschiedliche Vorhaben machen: Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen müssen dem Entwurf zufolge jeweils 2,2 Prozent der Fläche für Windkraft nutzbar machen.
Dagegen gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland eine Vorgabe von lediglich 1,8 Prozent. Die anderen Flächenländer liegen dazwischen. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von lediglich 0,5 Prozent ihres Gebiets.
Habeck sagte dazu in Berlin, es gehe vor allem um die "Windhöffigkeit", also die Frage, wie viel Wind in den verschiedenen Regionen weht. Eine Rolle spielten außerdem die Größe der Naturschutzgebiete im jeweiligen Bundesland, die Dichte der Besiedlung und weitere Faktoren. Die Länder können zudem per Staatsvertrag untereinander regeln, dass das eine mehr Flächen ausweist und somit Verpflichtungen des anderen übernimmt - dafür können auch Kompensationen vereinbart werden.
Die Vorgaben müssen dem Entwurf zufolge bis zum 31. Dezember 2032 erreicht werden. Für Ende 2026 ist bereits jeweils ein Zwischenziel vorgegeben.
Habeck rechnet damit, dass die Kabinettsbeschlüsse "in vielen Regionen Sorgen, Widerstände oder Ängste auslösen werden". Diese müssten ernst genommen werden, sie dürften aber das Ausbauziel insgesamt nicht blockieren.
Der Minister warb zudem für Modelle, bei denen die Bürgerinnen und Bürger oder auch die Kommunen an den Winkraftanlagen beteiligt werden. Die Windkraft bringe einen "Mehrwert für die Menschen in den Regionen, wenn man es klug anstellt". Außerdem erwiesen sich die Erneuerbaren zunehmend als "Standortvorteil" bei der Ansiedlung von Unternehmen.
Um die neu festgelegten Ziele zu erreichen, rüttelt der Bund auch an der Länderöffnungsklausel, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindestabstände der Windräder von bis zu einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. Solche Klauseln sollen weiter möglich sein - die Vorgaben wären aber "im Falle der Zielverfehlung unanwendbar", heißt es im Entwurf.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) führte aus, falls die Flächenziele verfehlt würden, sei eine "allgemeine Privilegierung von Windrädern im Außenbereich" die Folge. Damit könnten grundsätzlich außerhalb besonderer Schutzbereiche wie Naturschutzgebieten überall Windräder installiert werden.
Ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde ein Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Hierbei geht es darum, bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtlichen Prüfungen festzulegen, die im Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen vorgeschrieben sind.
Greenpeace begrüßte den Kabinettsbeschluss. "Die Bundesregierung macht endlich Fortschritte bei der Stärkung der Windenergie". Das sei "nach den mageren Zuwächsen der vergangenen Jahre" eine gute Nachricht.
Mehrere Unternehmensverbände aus dem Energiebereich warnten allerdings, die vereinheitlichten Artenschutzvorgaben seien zu ungenau formuliert. Dadurch könnten die oft Jahre dauernden Genehmigungsprozesse nicht wie erhofft verkürzt, sondern sogar noch verlängert werden, erklärten der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband Windenergie (BWE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
O.Salvador--PC