-
"Besonderes Tennis": Shelton fordert Alcaraz im Viertelfinale
-
Spitzengremien der Bundesparteien beraten über Wahlausgang in Sachsen-Anhalt
-
Kriegsverbrecher Mladic wird feierlich in Belgrad beigesetzt
-
Politischer Gillamoos mit Reden von Söder und Heil sowie Hofreiter und Protschka
-
Haushoher Sieg für AfD in Sachsen-Anhalt - Regierungsbildung dürfte schwierig werden
-
Shelton fordert Alcaraz im Viertelfinale
-
AfD gewinnt Landtagswahl in Sachsen-Anhalt klar - verpasst aber absolute Mehrheit
-
Ukrainische Bahn: Kushner und Witkoff nach Gesprächen mit Selenskyj aus Kiew abgereist
-
Mindestens fünf Tote bei Unfall von Amazon-Frachtflugzeug an Flughafen Miami
-
Starker Alcaraz in drei Sätzen ins Viertelfinale
-
AfD-Triumph in Sachsen-Anhalt könnte rechtsextremistische Regierung ermöglichen
-
Miami: Amazon-Frachtflugzeug schießt über Landebahn hinaus und rammt Fahrzeuge
-
Hacker veröffentlichen sensible Dateien aus Berlin: Forderungen nach besserem Schutz
-
Chef von CDU-Sozialflügel fordert Merz zu Kurswechsel auf
-
Cyberangriff auf Berliner Senatsverwaltung: Hacker veröffentlichen weitere Daten
-
AfD gewinnt in Sachsen-Anhalt haushoch gegen CDU – absolute Mehrheit unklar
-
Dänemark: Frühere Königin Margrethe nach Schwächeanfall im Krankenhaus
-
Nach Bruch mit Bundespartei: Frühere Thüringer BSW-Spitzen gründen neue Partei
-
Ukraine-Krieg: US-Gesandter Witkoff fordert Zugeständnisse beider Seiten
-
Siegmund lehnt AfD-geführte Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt ab
-
Hütters bitteres Heim-Comeback: Augsburg erstmals Spitzenreiter
-
Witkoff fordert Russland und Ukraine zu "Kompromissen" für Kriegsende auf
-
AfD-Erdrutschsieg in Sachsen-Anhalt – absolute Mehrheit unklar - CDU abgeschlagen
-
Nach Austrittswelle: Frühere BSW-Mitglieder in Thüringen gründen neue Partei
-
Siegmund: "Wir haben in diesem Land Geschichte geschrieben"
-
Weidel sieht in Sachsen-Anhalt Regierungsauftrag für AfD
-
US-Gesandter Witkoff nennt Gespräche in Kiew "substanziell"
-
Souverän in Valencia: Barcelona nutzt Real-Patzer
-
Prognosen: AfD in Sachsen-Anhalt weit vor CDU – absolute Mehrheit unklar
-
Nächste Klatsche: Eisbären verlieren auch in Davos
-
Von der Leyen zu zweitägigem Besuch in Grönland eingetroffen
-
Vuelta: Van Aert gewinnt auch 15. Etappe
-
Desolater HSV geht gegen Mainz unter
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
-
Antonelli siegt mit historischer Aufholjagd - Ferraris Fiasko
-
Mehr als 140 Tote bei neuen Kämpfen im Jemen
-
Sachsen-Anhalt: Wahlbeteiligung um 16.00 Uhr über 65 Prozent
-
Libanons Präsident ruft nach neuen israelischen Angriffen USA um Hilfe an
-
Lawrow nach Leipziger Drohnenvorfall: "Letztlich der Beginn eines echten Krieges"
-
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mobilisiert Wähler
-
Hertha historisch gut und an der Spitze
-
Lawrow: Deutschland will "wieder Krieg" gegen Russland
-
Sachsen-Anhalt: Wahlbeteiligung um 14.00 Uhr doppelt so hoch wie 2021
-
US-Gesandte Witkoff und Kushner erstmals in Kiew zu Gesprächen über Ukraine-Krieg
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei rückt zu Einsatz nahe Hambacher Forst aus
-
Iran-Krieg: Mehrere Öltanker und andere Schiffe attackiert
-
Vettels Ehrenrunden für Schumacher: "Ich vermisse Michael"
-
Nach Drohnenvorfall: Innenminister Dobrindt kündigt Schutzschirm gegen Sabotage an
-
Startup aus Bayern schreibt mit erfolgreichem Flug von Trägerrakete Weltraumgeschichte
-
Soforthilfe für die Füchse: Franzose Zaepfel kommt
Bundesgerichtshof verhandelt über Löschen von Google-Suchergebnissen
Das Internet vergisst nie, heißt es - doch seine größte Suchmaschine kann durchaus vergessen, sprich Suchergebnisse löschen. In welchen Fällen Google das tun muss, darüber hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Geklagt haben ein Mann und eine Frau, die in führenden Positionen in der Finanzdienstleistungsbranche arbeiten und angeben, dass Artikel über ihre Firmen und Anlagemodelle falsch sind. (Az. VI ZR 476/18)
Sie wollen, dass Google die Artikel bei der Suche nach ihren Namen und den Namen der Unternehmen nicht mehr anzeigt. Außerdem soll die Suchmaschine die Vorschaubilder, sogenannte Thumbnails, aus den Ergebnissen der Bildersuche entfernen. Auf den strittigen Fotos sind einmal die Klägerin und mehrmals der Kläger in verschiedenen Situationen wie beispielsweise am Steuer von Autos oder im Flugzeug zu sehen. Google gab an, nicht beurteilen zu können, ob die Artikel stimmen.
Der BGH hatte vor knapp drei Jahren schon einmal über den Fall verhandelt, das Verfahren aber damals ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts vorgelegt. Dieser antwortete Ende vergangenen Jahres, dass Google Einträge löschen müsste, wenn Betroffene nachwiesen, dass die verlinkten Berichte offensichtlich falsch seien.
Dazu müssten sie nur solche Beweise vorlegen, die "vernünftigerweise" verlangt werden könnten. Der EuGH schränkte aber ein, dass die Suchmaschine selbst nicht nach Beweisen suchen müsse. Ein Vorschaubild müsse eigenständig beurteilt und dabei das Recht auf freie Information und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gegeneinander abgewogen werden. Google muss also prüfen, ob die Anzeige des Vorschaubilds entscheidende Informationen liefert.
Der BGH beriet nun darüber, welche Auswirkungen das auf den konkreten Fall hat. Die Artikel sind zwar aktuell nicht mehr abrufbar. Das spielt für die BGH-Entscheidung aber keine Rolle, wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erklärte - ebenso wenig die Tatsache, dass die Vorschaubilder von Google aktuell mit Begleittext und somit anders angezeigt werden als zu der Zeit, als die Klage erhoben wurde.
Der Anwalt der Kläger wies darauf hin, dass die Darstellung in Zukunft jederzeit wieder geändert werden könnte. Er hielt den Nachweis für erbracht, dass die Artikel falsch seien. Sie wirkten sich auch auf das Privatleben der Kläger aus, argumentierte er, weil der Eindruck erweckt werde, dass sie sich als Geschäftsleute unlauter verhielten.
Googles Anwalt sprach vor allem über die Vorschaubilder. Bei der Abwägung solle es eine Rolle spielen, ob die Kläger selbst den Schritt in die Öffentlichkeit getan hätten, argumentierte er. Die strittigen Fotos seien ursprünglich mit ihrer Einwilligung aufgenommen und veröffentlicht worden. Würden sie außerhalb des Kontexts betrachtet, gebe es beim Informationsgehalt keinen Unterschied zwischen beispielsweise dem Foto des Manns am Steuer und einem ebenfalls in der Bildervorschau erscheinenden Porträtfoto, das er nicht löschen lassen wolle.
Der sechste Zivilsenat am BGH begann nach der Verhandlung mit der weiteren Beratung. Ein Urteil sollte am Dienstag nicht mehr fallen, sondern ein eigenständiger Termin dafür genannt werden.
G.M.Castelo--PC