-
NFL: Deutsches Quintett im Practice Squad
-
Dobrindt warnt Koalition vor Auswechslung von Spitzenpersonal nach Landtagswahl
-
Hoeneß über Messi-Abschied: "Total richtig"
-
Oberdorf nach Comeback: "Habe es echt vermisst"
-
"Dirigent" Wawrinka verabschiedet sich von der Grand-Slam-Bühne
-
Schwaches Börsendebüt von Online-Händler Shein in Hongkong
-
Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburger Dom feierlich beigesetzt
-
Deutsche-Post-Konzern wird in DHL umbenannt
-
Apple-Chef Tim Cook übergibt an seinen Nachfolger John Ternus
-
Steinmeier trifft deutschsprachige Staatsoberhäupter in Österreich
-
EU-Verteidigungsminister beraten über Unterstützung der Ukraine und Weltraumstrategie
-
Trauernde können sich am Sarg von Norwegens König Harald V. verabschieden
-
G20-Treffen: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands - Weißes Haus verteidigt Einladung
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres
-
G20-Treffen in den USA: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands
-
"Sehr vermisst": Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Dänemark eröffnet Botschaft in Damaskus wieder
-
Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Früherer französischer Premierminister Édouard Balladur gestorben
-
Türkei offen für Beitritte anderer Länder zu Verteidigungspakt mit Pakistan und Saudi-Arabien
-
Nach tödlichem Fährunglück vor Nordzypern: Behörden suchen nach 20 Vermissten
-
Merz warnt vor AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt: "kein Experimentierfeld für Wutbürger"
-
Gwinn schießt FCB bei Comeback zum Sieg - auch Oberdorf zurück
-
Wadephul will Energiepartnerschaft mit Tunesien ausbauen
-
Behörden in Kiew wollen bei Luftalarm nicht mehr alles lahmlegen
-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya auf 955 gestiegen - Rund 4500 Vermisste
-
Sturzflut im Grand Canyon: Zahl der Toten auf zwei gestiegen
-
"Zwei Stunden geschlafen": Hockey-Weltmeister in Köln empfangen
-
Sarg von verstorbenem norwegischen König Harald V.in Schlosskapelle gebracht
-
Putin und Xi betonen bei Gipfel in Kirgistan gute Beziehungen zwischen ihren Ländern
-
Messi beendet Nationalmannschaftskarriere
-
G20-Treffen: USA wollen den Iran wirtschaftlich isolieren
-
Frau fährt in Leipzig mit Auto auf Schulhof: Siebenjährige leicht verletzt
-
EU kritisiert von Serbien geplante Beisetzung mit Staatsehren des Kriegsverbrechers Mladic
-
Online-Modehändler Shein vor Börsengang mit 22,6 Milliarden Euro bewertet
-
Union will Grundsicherung für mit Haftbefehl Gesuchte beenden
-
Medien: Juve will Woltemade ausleihen
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für Lebenswerk
-
Fiebich beim DBB-Team - Zolper und Hartmann gestrichen
-
Kritik an Israel und Russland: Spanien beklagt Verbreitung von "Falschinformationen" zu Ceuta
-
Cyberattacken auf Behörden und Firmen: Zwei Jugendliche unter Verdächtigen
-
Brandenburg: Dieselspur führt Polizisten zu Treibstoffdieb
-
Gipfel von Shanghai-Organisation: Putin und Xi in Kirgistan zusammengekommen
-
"Alarmstufe Rot": Pflegekassen droht ab Oktober das Geld auszugehen
-
Erstmals seit Wochen wieder Angriffe der USA und des Iran - Teheran meldet zwei Tote
-
Für bis zu 145 Millionen: Liverpool holt PSG-Star Barcola
-
Tödliche Schüsse nach Rave in der Schweiz: 43-jähriger Verdächtiger gefasst
-
Inflation im August voraussichtlich bei 2,9 Prozent - Anstieg lediglich bei Energie
-
Brandenburg: Mann tötet 24-Jährige in Erkner auf offener Straße
-
EU-Kommission zieht die Schrauben an: Strengere Auflagen für ChatGPT
Beherbergungsverbot in Pandemie: Hotel muss gezahlte Kosten zurückzahlen
Ein Hotel muss bereits gezahlte Übernachtungskosten zurückzahlen, wenn der Aufenthalt wegen eines pandemiebedingten Beherbergungsverbots nicht wie geplant stattfinden konnte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch und gab damit einer Klägerin recht, die im Oktober 2019 mehrere Zimmer in einem Hotel in Lüneburg gebucht hatte. Die Reise sollte im Mai 2020 stattfinden. (Az. VIII ZR 363/21)
In der Zwischenzeit brach aber die Coronapandemie aus. Wenige Tage vor der geplanten Reise sagte die Klägerin sie ab und bat um Rückzahlung der Übernachtungskosten von etwa 1000 Euro. Sie hatte allerdings einen nicht stornierbaren Tarif gewählt. Das Hotel wollte nicht zahlen und bot stattdessen die Verschiebung des Aufenthalts auf einen anderen Termin im Jahr 2020 an, was wiederum die Beklagte nicht wollte.
Sie zog in Berlin vor Gericht. Das Landgericht gab ihr weitgehend recht. Gegen dessen Urteil wandte sich das Hotel an den BGH, der die Revision aber nun zurückwies. Die Klägerin sei wirksam von dem Vertrag zurückgetreten, erklärte er. Durch das in Niedersachsen geltende Beherbergungsverbot in dem Zeitraum sei es dem Hotel verboten gewesen, die Zimmer für Urlaubsreisen zu vermieten. Die geschuldete Leistung sei also rechtlich unmöglich geworden.
Die Klägerin habe für einen konkreten Zeitraum gebucht und somit klargemacht, dass sie nur für den Zeitraum Interesse an den Hotelzimmern hatte. Länger abzuwarten habe ihr nicht zugemutet werden können. Es sei damals nicht absehbar gewesen, wie sich das Infektionsgeschehen entwickle und wann wieder Urlaubsreisen möglich sein würden.
Zwar sei die Verlängerung des Beherbergungsverbots erst vier Tage nach der E-Mail, mit der sie absagte, wirksam geworden. Doch habe sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass im Buchungszeitraum keine Reise stattfinden könne, erklärte der BGH.
T.Batista--PC