-
Junta im Niger schlägt Aufstand von Soldaten mit Hilfe Russlands nieder
-
Referendum in Island über EU-Beitrittsverhandlungen beendet
-
"Bild am Sonntag": Bahn investiert 210 Millionen Euro in "XXL-Waschprogramm"
-
Ehemaliger Trump-Unterstützer aus den USA abgeschoben
-
IAEA: Akw Saporischschja seit mehr als einer Woche ohne externe Stromversorgung
-
Dritter Sieg: Nürnberg mit bestem Start seit 1999
-
Norwegen trauert um Harald V. - neuer König Haakon VIII. hält Rede an die Nation
-
Operation nötig: Pogacar bricht sich Schlüsselbein
-
Sirtaki zum Auftakt: Dortmund dominiert den HSV
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. würdigt verstorbenen Vater in erster Rede
-
Mobiler Freizeitpark Happy Fun World öffnet in Ettlingen
-
Karlsruher Großraumdiskothek Agostea kündigt Schließung an
-
Karlsruher SC verliert torreiches Heimspiel gegen Wolfsburg mit 2:5
-
Deutsch-französische Musikfreizeit fordert verlässlichere EU-Förderung
-
Wiesn-Bedienungen können in 16 bis 18 Tagen bis zu 16.000 Euro verdienen
-
Gebühren können Altersvorsorge über 40 Jahre erheblich mindern
-
Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
-
McDonald’s bringt M&M Bacon und mehrere neue Aktionsprodukte zurück
-
Coca-Cola-Abfüller erhöht Abgabepreise ab September
-
Kinderärztin wirft Merz in Bürgergespräch schädliche Politik vor
-
Zweijähriges Mädchen bei russischem Drohnenangriff auf Kiew getötet
-
Siedlergewalt in Kusra: Fahrzeuge beschlagnahmt und Ermittlungen eingeleitet
-
Berner Regierung will Vetorecht der Gemeinden bei großen Energieanlagen streichen
-
Esther González wechselt nach Vertragsauflösung zu Al-Qadsiah
-
El Mala widmet erstes Saisontor Basketballstar Dennis Schröder
-
Gladbachs Daiki Hashioka nach Kopfverletzung in Leipziger Klinik untersucht
-
Kubicki erwartet FDP-Ergebnis von fünf bis sechs Prozent in Sachsen-Anhalt
-
Finnlands Präsident Stubb hält russischen NATO-Angriff für unwahrscheinlich
-
Flekken kritisiert Leverkusen nach 2:3-Niederlage in Elversberg
-
Thüringer BSW hält trotz Kritik am Sonderparteitag am 6. September fest
-
Darmstadt 98 verpflichtet William Mikelbrencis
-
Bayer Leverkusen plant offenbar weiter mit Robert Andrich
-
Sieben Bewohner in Kusra von Siedlern belagert – Berichte über Verletzte und Brände
-
Neue Gewalt in Kusra: Israelische Siedler dringen in palästinensisches Haus ein
-
Lausanne-Sport soll Nicolas Cozza für drei Jahre verpflichtet haben
-
Patrouille Suisse begeistert Tausende beim Jubiläum in Altenrhein
-
Nicht jedes ultraprozessierte Lebensmittel ist automatisch ungesund
-
Pogacar scheidet als Vuelta-Leader nach Sturz aus
-
Haakon VIII. würdigt verstorbenen König Harald in erster Ansprache
-
Villa mit Pool und Zürichseeblick kostet 9,8 Millionen Franken
-
Audrey Werro sagt Start in Bellinzona ab
-
Siegmund fordert Beobachtung der Stimmenauszählung
-
Deichmann und Rutkowski beenden Europa-Rundfahrt über 24.000 Kilometer
-
Gosen-Neu Zittau gedenkt zweier Opfer einer Gewalttat
-
Krösche weicht Fragen zu möglichem Eintracht-Abschied aus
-
Krösche sagt TV-Interview ab, Aufsichtsrat berät nach Transferschluss
-
Dallinga führt Köln bei seinem Debüt zum 3:2 gegen Hoffenheim
-
Ndoye trifft in Liverpool, Elversberg feiert historischen Bundesliga-Sieg
-
Carneys harter Kurs gegen Trump dient auch Kanadas Innenpolitik
-
Person im Bahnhof Leuk von Zug erfasst und getötet
Grob fehlerhafte Grundsteuer-Ermittlung: Eigentümer müssen widersprechen können
Bei der Neuberechnung der Grundsteuer müssen Eigentümer in Extremfällen die Möglichkeit haben, dem festgestellten Grundstückswert zu widersprechen und einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Donnerstag veröffentlichten Eilbeschlüssen. Ob das Bewertungsverfahren insgesamt verfassungsgemäß ist, blieb vorerst offen. (Az. II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV))
Die Neuberechnung der Grundsteuer war 2018 vom Bundesverfassungsgericht gefordert worden. Die bislang herangezogenen Einheitswerte spiegelten nicht mehr den tatsächlichen Wert der Grundstücke wider, was zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast führe.
Für die Neuberechnung der Steuer wurden daher zunächst neue Grundstückswerte ermittelt. Multipliziert mit einer sogenannten Steuermesszahl ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Darauf wenden dann künftig die Kommunen ihren jeweiligen Hebesatz an, wodurch sich für die Eigentümer die endgültige Steuerhöhe ergibt. Eigentümer, die eine zu hohe Grundsteuer befürchten, können wegen rechtlicher Fristen aber darauf nicht warten, sondern müssen schon jetzt gegen die ermittelten Grundstückswerte vorgehen.
Betroffen sind bundesweit über 36 Millionen Grundstücke. Um die Neubewertung zu bewältigen, waren zahlreiche Pauschalierungen und Typisierungen notwendig. Zudem gibt es für die Ermittlung der Grundstückswerte verschiedene Verfahren. Die meisten Bundesländer wenden das sogenannte Bundesmodell an.
Die beiden Antragsteller aus Rheinland-Pfalz hatten beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz zunächst im Eilverfahren erfolgreich beantragt, die ermittelten Grundstückswerte vorerst nicht anzuwenden. Das Finanzgericht entschied, die Bewertungsregeln seien "verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass Steuerpflichtige einen unter dem typisierten Grundsteuerwert liegenden niedrigeren Grundstückswert nachweisen können".
Dem folgte nun der BFH. Eigentümer müssten die Möglichkeit haben, "bei einer Verletzung des Übermaßverbots einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen". Das gelte auch dann, wenn der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich vorgehen habe. Konkret ist demnach das Übermaßverbot verletzt, wenn der ermittelte Wert den tatsächlichen Wert "um 40 Prozent oder mehr übersteigt". In den Streitfällen sei es möglich, dass diese Schwelle überschritten ist, so das Gericht. Daher müssten die Antragsteller die Möglichkeit entsprechender Nachweise haben.
"Eine abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts ist damit nicht verbunden", betonte der BFH. Dies wird sich wohl erst im Hauptverfahren und dann zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht ergeben. Der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund bekräftigten in Berlin ihre "erheblichen Zweifel" an der neuen Grundsteuer.
A.Aguiar--PC