-
AfD-Nachwuchskongress in Magdeburg: Schmähungen und Forderung nach "Remigration"
-
Schon mehr als 680 Tote nach Sturzflut im Himalaya geborgen
-
AfD-Nachwuchskongress in Magdeburg: Forderung nach massenhafter "Remigration"
-
Reese trifft doppelt: Wolfsburg siegt auch beim KSC
-
Mindestens 37 Tote bei russischem Drohnenangriff auf Munitionslager nahe Kiew
-
Heidenheim gelingt Trendwende
-
Isländer entscheiden über Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen
-
Medien: Bundesregierung sieht offenbar Russland hinter Drohnenvorfall in Leipzig
-
Bereits mehr als 600 Tote nach Sturzflut im Himalaya - Rettungskräfte kämpfen sich durch Schlamm
-
Hockey: Bundestrainerin Schopman entlassen
-
Stuttgart sucht nach dem 1:5 in München die richtigen Lehren
-
Rulantica erhält bis Ende 2027 neuen Bereich mit Restaurant und Liegeflächen
-
Alkoholisierter E-Trottinettfahrer flieht in Arbon vor der Polizei
-
Lausanner Triathlon nach Großbrand in Ecublens abgesagt
-
27 Tote nach Drohnenangriff auf Munitionslager westlich von Kiew
-
Siebenjährige bei Kollision mit Roller in Oberengstringen verletzt
-
Geografiequiz fragt nach den zweitgrößten Städten Europas
-
Autofahrer rast mit 189 km/h durch den Uetlibergtunnel
-
Infracore bewertet das See-Spital Horgen mit rund 140 Millionen Franken
-
Balgrist bündelt Orthopädie und rekonstruktive Chirurgie in neuer Unit
-
EchoRapp erhält CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt der Klasse IIa
-
INSA-Umfrage sieht AfD neun Punkte vor CDU und CSU
-
Falsche Polizisten erbeuten Gold- und Silbermünzen im Wert von 20.000 Euro
-
Importierter Hund stirbt trotz scheinbarer Impfnachweise an Tollwut
-
Schlechte Gesundheitsversorgung kann Vertrauen und Wahlverhalten verändern
-
Smartphone oder Kamera: Welche Technik für welche Fotos geeignet ist
-
iX-Workshop vermittelt Aufbau einer Cyberabwehr mit Microsoft Defender XDR
-
Feuerwehrschule in Bad Köstritz öffnet Übungsanlagen für Besucher
-
Polizei ermittelt nach Schüssen auf Auto und Wohnhaus in Scharnebeck
-
Russischer Drohnenangriff auf Munitionslager bei Kiew fordert 27 Tote
-
Drei Faktoren stärken Zverevs Titelchance bei den US Open
-
Claire Ghiringhelli gewinnt WM-Bronze im Para-Einer
-
Zuger SVP fordert Parkgebühren für auswärtige Besucher
-
Boëtius erinnert an Basels letzten Auswärtssieg gegen YB
-
Chelsea streicht Enzo Fernández nach Zweifeln an seiner Einsatzbereitschaft
-
Nepals Sturzflut zeigt wachsende Gefahren auch für die Alpen
-
Ökonomen warnen vor Risiken der deutschen Rekordverschuldung
-
Jassin bringt ostdeutsche Perspektiven zum Festival Pop-Kultur
-
Dacia Sandero Essential startet für 13.590 Euro
-
Starke Böen und wechselhaftes Wetter in Rheinland-Pfalz und Saarland
-
Aufräumarbeiten nach Sturm in Bohlingen dauern mehrere Tage
-
Nordrhein-Westfalen feiert 80 Jahre mit Bürgerfest in Münster
-
Neun Fahrzeugprojekte zeigen den Wandel der Bundeswehr
-
AfD-Nachwuchs eröffnet Kongress in Magdeburg mit Angriffen auf Linke
-
Gericht bestätigt Ablehnung einer Berliner Notunterkunft für Familie
-
Sicherheitskreise: Aufständische Soldaten greifen Präsidentenpalast im Niger an
-
Chef von AfD-Nachwuchsorganisation fordert millionenfache "Remigration"
-
Bas bezweifelt Sinn von Attest ab erstem Krankheitstag und stellt Bedingungen
-
Norweger tragen sich in Kondolenzbücher für König Harald V. ein
-
Nächtliche Zugausfälle zwischen Karlsruhe und Basel Anfang September
BGH: Passagiere bekommen Ausgleich für verspäteten Flug nach abgesagter Kreuzfahrt
Kann ein Kreuzfahrtschiff nicht auslaufen und wird der Rückflug nach Hause daraufhin annulliert oder ist stark verspätet, steht Reisenden eine Ausgleichszahlung von 400 Euro zu. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in mehreren am Dienstag veröffentlichten Urteilen. Verhinderte Teilnehmer einer Kreuzfahrt mit Aida Cruises waren vor Gericht gezogen.(Az. X ZR 162/23 u.a.)
Der Fall machte im Jahr 2022 Schlagzeilen: Die Kreuzfahrt sollte unter anderem zu den Kanarischen Inseln führen, endete Anfang Januar aber vorzeitig in Portugals Hauptstadt Lissabon, da viele Mitglieder der Mannschaft an Covid-19 erkrankten. Die Passagiere wurden mit Charterflügen von Tuifly nach Hause gebracht. Die Flüge nach Hannover und Frankfurt am Main fielen aber aus beziehungsweise waren verspätet, so dass die Kläger erst einen Tag später ankamen.
Sie wandten sich an die Amtsgerichte Hannover und Frankfurt. In Hannover hatten sie zunächst keinen Erfolg, in der Berufung verurteilte das Landgericht Tuifly aber zu der Ausgleichszahlung von 400 Euro pro Passagier. In Frankfurt urteilten sowohl das Amts- als auch das Landgericht zugunsten der Kläger. Ebenso entschied nun der BGH nach der Prüfung der Urteile.
Zwar gibt es in der europäischen Fluggastrechteverordnung eine Ausnahme, wenn eine Pauschalreise "aus anderen Gründen als der Annullierung des Fluges annulliert wird". Diese Ausnahme sei aber hier nicht anwendbar, erklärte der BGH.
Die Klage stütze sich nämlich nicht darauf, dass der Flug wegen des Ausfalls der Reise nicht stattgefunden habe - sondern darauf, dass ein trotz der annullierten Reise vorgesehener Flug ausfiel beziehungsweise sich verspätete. In solchen Fällen seien Pauschalreisende genauso geschützt wie andere Fluggäste.
Der BGH wies die Revisionen von Tuifly gegen die Urteile aus Hannover und Frankfurt als unbegründet zurück. Den Klägern steht die Ausgleichszahlung zu.
X.Brito--PC