-
Mindestens 37 Tote bei russischem Drohnenangriff auf Munitionslager nahe Kiew
-
Heidenheim gelingt Trendwende
-
Isländer entscheiden über Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen
-
Medien: Bundesregierung sieht offenbar Russland hinter Drohnenvorfall in Leipzig
-
Bereits mehr als 600 Tote nach Sturzflut im Himalaya - Rettungskräfte kämpfen sich durch Schlamm
-
Hockey: Bundestrainerin Schopman entlassen
-
Russischer Drohnenangriff auf Munitionslager bei Kiew fordert 27 Tote
-
Polizei ermittelt nach Schüssen auf Auto und Wohnhaus in Scharnebeck
-
Feuerwehrschule in Bad Köstritz öffnet Übungsanlagen für Besucher
-
Stuttgart sucht nach dem 1:5 in München die richtigen Lehren
-
iX-Workshop vermittelt Aufbau einer Cyberabwehr mit Microsoft Defender XDR
-
Smartphone oder Kamera: Welche Technik für welche Fotos geeignet ist
-
Schlechte Gesundheitsversorgung kann Vertrauen und Wahlverhalten verändern
-
Importierter Hund stirbt trotz scheinbarer Impfnachweise an Tollwut
-
Falsche Polizisten erbeuten Gold- und Silbermünzen im Wert von 20.000 Euro
-
INSA-Umfrage sieht AfD neun Punkte vor CDU und CSU
-
EchoRapp erhält CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt der Klasse IIa
-
Balgrist bündelt Orthopädie und rekonstruktive Chirurgie in neuer Unit
-
Infracore bewertet das See-Spital Horgen mit rund 140 Millionen Franken
-
Autofahrer rast mit 189 km/h durch den Uetlibergtunnel
-
Geografiequiz fragt nach den zweitgrößten Städten Europas
-
Siebenjährige bei Kollision mit Roller in Oberengstringen verletzt
-
27 Tote nach Drohnenangriff auf Munitionslager westlich von Kiew
-
Lausanner Triathlon nach Großbrand in Ecublens abgesagt
-
Alkoholisierter E-Trottinettfahrer flieht in Arbon vor der Polizei
-
Rulantica erhält bis Ende 2027 neuen Bereich mit Restaurant und Liegeflächen
-
Claire Ghiringhelli gewinnt WM-Bronze im Para-Einer
-
Zuger SVP fordert Parkgebühren für auswärtige Besucher
-
Boëtius erinnert an Basels letzten Auswärtssieg gegen YB
-
Chelsea streicht Enzo Fernández nach Zweifeln an seiner Einsatzbereitschaft
-
Nepals Sturzflut zeigt wachsende Gefahren auch für die Alpen
-
Drei Faktoren stärken Zverevs Titelchance bei den US Open
-
Ökonomen warnen vor Risiken der deutschen Rekordverschuldung
-
Jassin bringt ostdeutsche Perspektiven zum Festival Pop-Kultur
-
Gericht bestätigt Ablehnung einer Berliner Notunterkunft für Familie
-
Dacia Sandero Essential startet für 13.590 Euro
-
Neun Fahrzeugprojekte zeigen den Wandel der Bundeswehr
-
AfD-Nachwuchs eröffnet Kongress in Magdeburg mit Angriffen auf Linke
-
Nordrhein-Westfalen feiert 80 Jahre mit Bürgerfest in Münster
-
Aufräumarbeiten nach Sturm in Bohlingen dauern mehrere Tage
-
Starke Böen und wechselhaftes Wetter in Rheinland-Pfalz und Saarland
-
Sicherheitskreise: Aufständische Soldaten greifen Präsidentenpalast im Niger an
-
Chef von AfD-Nachwuchsorganisation fordert millionenfache "Remigration"
-
Bas bezweifelt Sinn von Attest ab erstem Krankheitstag und stellt Bedingungen
-
Norweger tragen sich in Kondolenzbücher für König Harald V. ein
-
Im Karoline-Luise-Tunnel gilt wieder Tempo 50
-
Personalmangel führt bei der AVG im August zu Fahrtausfällen
-
Noel Eichinger etabliert sich früh in der Startelf des Karlsruher SC
-
Nächtliche Zugausfälle zwischen Karlsruhe und Basel Anfang September
-
Baden-Württemberg verlängert Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot wegen Niedrigwassers
Massenentlassungen wegen Renteneintritt von Unternehmer: Betriebsrat darf mitreden
Wenn der Arbeitgeber in den Ruhestand geht und deshalb viele Arbeitsverträge beendet werden sollen, muss der Betriebsrat einbezogen werden. Auch in solchen Fällen gelte die Richtlinie über Massenentlassungen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es ging um einen Rechtsstreit aus Spanien. (Az. C-196/23)
Dort ging ein Unternehmer in Rente, was zur Folge hatte, dass 54 Angestellte ihre Stellung verloren. Acht von ihnen fochten die Entlassung vor Gericht an. Das spanische Gericht fragte den EuGH, ob die Regelung in Spanien mit europäischem Recht vereinbar sei. In Spanien müssen Arbeitnehmervertreter zwar informiert und angehört werden, wenn Massenentlassungen geplant sind. Wenn der Arbeitgeber in den Ruhestand geht, gilt das aber nicht.
Diese Regelung sei mit EU-Recht nicht vereinbar, erklärte der EuGH nun. Es sei ja gerade das Hauptziel der Richtlinie, dass bei Massenentlassungen Betriebs- oder Personalräte einbezogen und außerdem die Behörden informiert würden. So sollen die Folgen für die Beschäftigten möglichst abgefedert werden. Die Schwelle, nach der Massenentlassungen definiert werden, richtet sich dabei nach der Größe des Betriebs.
Es handle sich um Massenentlassungen, wenn die entsprechende Zahl erreicht sei und die Arbeitsverträge ohne Zustimmung der betroffenen Angestellten gekündigt würden, führte der EuGH aus. Die Richtlinie gelte zwar nicht, wenn der Arbeitgeber sterbe - aber schon, wenn er in Rente gehe. Denn dann könne er noch mit den Arbeitnehmervertretern sprechen, um Kündigungen möglichst zu vermeiden oder zumindest ihre Folgen abzumildern.
P.Cavaco--PC