-
Haaland und Cherki glänzen: ManCity weiter makellos
-
Bundesliga-Start: Klopp sieht standesgemäßen Bayern-Sieg
-
Gold zum Greifen nah: Hockey-Männer erneut im WM-Finale
-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter - mehr als 2400 Vermisste
-
Norwegen trauert um Harald V. - Haakon ist neuer König
-
Wieder ein Münchner: Upamecano schießt erstes Tor der Saison
-
Klopp plant offenbar mit VfB-Stürmer Pejcinovic
-
Ukrainischer Ex-Minister Fedorow wird Berater für militärische Innovationen in Italien
-
5:3 nach 0:2: Herthas Traumstart geht weiter
-
Trump kündigt neue Weltraum-Akademie an und zeichnet Artemis-2-Crew aus
-
Polens Regierung kritisiert hohe Kosten durch Vetos des Präsidenten
-
Eckhard Sauren analysiert Favoriten der Großen Woche in Iffezheim
-
Israel meldet Tötung von drei militanten Kämpfern im Westjordanland
-
Konvoi bringt Sarg von Norwegens König Harald V. zum Palast
-
Warsh signalisiert Zinserhöhung bei anhaltender US-Inflation
-
Zahl der Toten und Vermissten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter
-
Uli Hoeneß vergleicht Michael Olise mit Arjen Robben
-
Hundemaxx München: Premium-Einkaufserlebnis auf 3.000 Quadratmetern
-
Hackergruppe erpresst Berlin nach Datenklau - offenbar Millionenforderung
-
Vuelta: Trauernde Norweger mit Doppelsieg
-
Kaum Perspektiven für Andrich: "Kein neuer Stand"
-
Norwegen trauert um langjährigen Monarchen Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
"Marsch auf Washington": Hunderte demonstrieren gegen Wahlrechtseinschränkungen durch Trump
-
Ostsee-Anrainer vereinbaren gemeinsame Task Force gegen hybride Bedrohungen
-
Keine Perspektive für Andrich: "Rede nicht mit ihm"
-
US-Zentralbankchef Warsh besorgt über Inflation
-
Berlin wird nach Hackerangriff auf Landesbehörden erpresst
-
Gewalttat an Brandenburger Schule: Haftantrag wegen zweier Morde gegen 19-Jährigen
-
WM: Zweimal Gold und einmal Bronze für deutsche Kanuten
-
Spitzen der Koalitonsfraktionen wollen Reformen bis Jahresende umsetzen
-
Norwegen trauert um König Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
Auswärtiges Amt zu Trumps Umbenennung: "Für uns heißt es weiter Lake Ontario"
-
Tödliche Sturzflut im Himalaya: Suche nach Vermissten inmitten neuer Gefahrenwarnungen
-
Linke-Spitzenkandidatinnen: Ostdeutscher Wahlkampf ist emotional geprägt
-
VW 2.5 TDI: Warum der Fünfzylinder legendär ist und wo die Fallstricke liegen
-
Machbare Aufgaben für Bayer - Ilzer mit Hoffenheim gegen Graz
-
40 Jahre nach Tschernobyl: Selbst gesammelte Pilze bei maßvollem Verzehr unbedenklich
-
Digitales Unternehmensabo: Abendblatt PLUS für Teams
-
Grüne fordern Pflanzung einer Million Bäume und mehr Hitzeschutz
-
Insolvenz der Bäckerei Michely: Fast 100 Jobs in Gefahr
-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
Bayer erringt Etappensieg im Streit um Unkrautvernichter Glyposat in den USA
Im Streit um den Unkrautvernichter Glyphosat in den USA hat Bayer einen Etappensieg errungen. Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Pennsylvania urteilte am Donnerstag in einem Berufungsverfahren, dass die Bayer-Tochter Monsanto nicht verpflichtet gewesen sei, auf ihrem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup eine Krebswarnung anzubringen. In Frankfurt am Main stieg der Kurs der Bayer-Aktie am Freitagvormittag daraufhin um mehr als zehn Prozent.
In dem Fall macht der Kläger, ein am Non-Hodgkin-Lymphom erkrankter Gartenbauer, Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich. Er argumentierte, die Firma hätte auf dem Etikett auf das Risiko einer Krebserkrankung hinweisen müssen. Die drei Richter des Berufungsgerichts in Pennsylvania urteilten am Donnerstag, das US-Bundesrecht schreibe landesweit einheitliche Etiketten für Pestizide vor; Warnhinweise auf Roundup-Produkten in Pennsylvania hätten gegen diese Vorschrift verstoßen.
Bayer erklärte: "Wir begrüßen die einstimmige Entscheidung des Berufungsgerichts, die besagt, dass Klagen wegen angeblich unzureichender Warnhinweise in einzelnen Bundesstaaten ausdrücklich durch Bundesrecht ausgeschlossen sind." Diese Entscheidung sei "eine Kernfrage" in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die Monsanto in den USA wegen seines Unkrautvernichters Roundup führt.
In anderen Fällen hätten Berufungsgerichte aber anders entschieden. Bayer erklärte daher, erforderlich sei nun "eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten". Das Unternehmen prüfe die Auswirkungen des Urteils in Pennsylvania auf andere anhängige Verfahren "und will seine Argumente vor dem US Supreme Court vortragen".
Bayer hatte den Roundup-Hersteller Monsanto 2018 für 63 Milliarden Dollar übernommen und ist seitdem in Gerichtsprozesse zu Roundup verstrickt. Ende Juni gab es in den USA noch zehntausende Schadenersatzklagen.
Der Konzern wurde bereits in einer Reihe von Glyphosat-Urteilen zu Schadenersatz verurteilt, in anderen Verfahren aber freigesprochen. In zahlreichen Fällen wurden Vergleiche geschlossen. Bayer hat Stand Ende Juni Rückstellungen in Höhe von 6,3 Milliarden Dollar (5,7 Milliarden Euro) gebildet.
Der Konzern betonte am Donnerstag erneut, er stehe "weiterhin voll und ganz hinter den Roundup-Produkten, deren Sicherheit wissenschaftlich erwiesen und durch die Aufsichtsbehörden weltweit bestätigt ist". Um diese Frage kreist insbesondere in der EU seit Jahren eine Debatte. 2015 hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Allerdings schränkten die Experten selbst ein, dass diese Feststellung noch nicht besagt, dass die tatsächliche Anwendung zu Krebskrankheiten führt.
M.Gameiro--PC