-
Konvoi bringt Sarg von Norwegens König Harald V. zum Palast
-
Warsh signalisiert Zinserhöhung bei anhaltender US-Inflation
-
Zahl der Toten und Vermissten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter
-
Uli Hoeneß vergleicht Michael Olise mit Arjen Robben
-
Hundemaxx München: Premium-Einkaufserlebnis auf 3.000 Quadratmetern
-
Hackergruppe erpresst Berlin nach Datenklau - offenbar Millionenforderung
-
Vuelta: Trauernde Norweger mit Doppelsieg
-
Kaum Perspektiven für Andrich: "Kein neuer Stand"
-
Norwegen trauert um langjährigen Monarchen Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
"Marsch auf Washington": Hunderte demonstrieren gegen Wahlrechtseinschränkungen durch Trump
-
Ostsee-Anrainer vereinbaren gemeinsame Task Force gegen hybride Bedrohungen
-
Keine Perspektive für Andrich: "Rede nicht mit ihm"
-
US-Zentralbankchef Warsh besorgt über Inflation
-
Berlin wird nach Hackerangriff auf Landesbehörden erpresst
-
Gewalttat an Brandenburger Schule: Haftantrag wegen zweier Morde gegen 19-Jährigen
-
WM: Zweimal Gold und einmal Bronze für deutsche Kanuten
-
Spitzen der Koalitonsfraktionen wollen Reformen bis Jahresende umsetzen
-
Norwegen trauert um König Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
Auswärtiges Amt zu Trumps Umbenennung: "Für uns heißt es weiter Lake Ontario"
-
Tödliche Sturzflut im Himalaya: Suche nach Vermissten inmitten neuer Gefahrenwarnungen
-
Linke-Spitzenkandidatinnen: Ostdeutscher Wahlkampf ist emotional geprägt
-
VW 2.5 TDI: Warum der Fünfzylinder legendär ist und wo die Fallstricke liegen
-
Machbare Aufgaben für Bayer - Ilzer mit Hoffenheim gegen Graz
-
40 Jahre nach Tschernobyl: Selbst gesammelte Pilze bei maßvollem Verzehr unbedenklich
-
Digitales Unternehmensabo: Abendblatt PLUS für Teams
-
Grüne fordern Pflanzung einer Million Bäume und mehr Hitzeschutz
-
Insolvenz der Bäckerei Michely: Fast 100 Jobs in Gefahr
-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
Australien führt Recht auf Nichterreichbarkeit für Millionen Beschäftigte ein
In Australien ist am Montag das Recht auf Nichterreichbarkeit in Kraft getreten. Es gilt offiziell für Millionen Beschäftigte, die demnach nicht verpflichtet sind, außerhalb der regulären Arbeitszeit auf SMS, Mails oder Anrufe zu reagieren - es sei denn, ihre Weigerung wird als "unangemessen" betrachtet. In Deutschland besteht ein solches Anrecht bislang nicht explizit, es ergibt sich aber aus der Gesetzgebung zur Arbeitszeit, wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
Die australische Regelung war im Februar verabschiedet worden. Sie gilt für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. Für kleinere Firmen soll sie am 26. August 2025 in Kraft treten. Sie stelle sicher, "dass Menschen, die nicht 24 Stunden am Tag bezahlt werden, auch nicht 24 Stunden am Tag arbeiten müssen", sagte Premierminister Anthony Albanese im Fernsehsender ABC.
Dabei gehe es auch um die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer, sagte Albanese weiter. Die Menschen müssten sich von ihrer Arbeit lösen und sich ihrer Familie und ihrem Leben widmen können. Die Gewerkschaften begrüßten das Gesetz. "Heute ist ein historischer Tag für die arbeitenden Menschen", erklärte die Präsidentin des Gewerkschafts-Dachverbands ACTU, Michele O'Neil. Sie seien künftig nicht mehr dem Stress ausgesetzt, "ständig unzumutbare Anrufe und E-Mails von der Arbeit beantworten zu müssen".
Aus der Wirtschaft kam hingegen Kritik. Die Reform sei "übereilt, schlecht durchdacht und sehr verwirrend", erklärte der Industrieverband AI Group. "Zumindest werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun im Unklaren darüber sein, ob sie einen Anruf außerhalb der Arbeitszeit annehmen oder tätigen können, um eine zusätzliche Schicht anzubieten", kritisierte der Verband mit Blick auf die in dem Gesetz verankerten Ausnahmeregelungen.
Die Leiterin der Schlichtungsstelle für Arbeitsrechtsauseinandersetzungen, Fair-Work-Ombudsfrau Anna Booth, rief Beschäftigte und Betriebe dazu auf, die neue Gesetzgebung mit "gesundem Menschenverstand" umzusetzen. Gerichte müssten entscheiden, wie der Begriff "unangemessen" im Streitfall zu definieren sei. Das hänge von den Umständen ab: etwa dem Grund für einen Kontakt des Arbeitgebers außerhalb der regulären Arbeitszeit, die Position des Arbeitnehmers oder die Bezahlung für Überstunden oder die Erreichbarkeit.
In Europa gibt es ähnliche Gesetze seit 2017 in Frankreich, seit 2018 in Spanien und seit 2022 in Belgien. "Ein europäisches Gesetz, das ein Recht auf Nichterreichbarkeit festschreibt, wird im Zusammenhang mit einem europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Mindestanforderungen für Telearbeit diskutiert", erklärte dazu am Montag das Bundesarbeitsministerium in Berlin.
Nach bereits geltendem deutschem Recht seien Arbeitnehmer aber grundsätzlich nicht verpflichtet, "außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit für Arbeitgeber erreichbar zu sein", führte das Ministerium aus. Andere Regelungen können demnach im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden. Darauf verweist auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). "Das Arbeitszeitgesetz setzt in Verbindung mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit klare Regeln." Eine gesetzliche Regelung zur Nichterreichbarkeit brauche es daher nicht.
S.Caetano--PC