-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
-
Niedersachsen: Weiterer von Wahl ausgeschlossener AfD-Kandidat scheitert vor Gericht
-
Tödlicher Schusswaffenangriff in Verden: Spezialkräfte fassen zweiten Verdächtigen
-
Pyrotechnik: Fünf Verletzte bei niederländischem Erstligaspiel
-
Wadephul pocht auf weitere Unterstützung für die Ukraine
-
Merz zu Unabhängigkeitstag: "Wir stehen fest an der Seite der Ukraine"
-
Wuppertal: Feuerwehr und Schornsteinfeger retten in Kaminschacht gestürzte Katze
-
Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf
-
Masters in Cincinnati: Gauff und Fils gewinnen
-
Vorsitzende des AOK-Bundesverbands für Erhalt der telefonischen Krankschreibung
-
Fortuna nach dem Abstieg weiter in der Krise
-
Mit Teamgeist: Gladbach auf Ligastart "gut vorbereitet"
-
SPD-Präsidium erteilt "zukunftsfeindlicher" Sparpolitik vor Kabinettsklausur eine Absage
-
UEFA-Boss Ceferin verzichtet auf FIFA-Kandidatur
-
"Neue" Hockey-Männer im Halbfinale: "Das ist Aura, Jungs"
-
WM-Fazit: Beckers "große Freude" - und eine Sorge
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Zandvoort
-
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Wiese warnt Koalition vor "neuen Grundsatzdebatten"
-
Chatbot ChatGPT für viele Nutzer ab Montag mit Werbung
-
Ukraine-Unterstützer beraten über weiteres Vorgehen
-
Online-Riese Shein geht am 1. September in Hongkong an die Börse
-
AOK-Bundesverband fordert mehr Prävention - Kritik an niedrigen Preisen für Tabak und Alkohol
-
SPD-Präsidium verteidigt vor Kabinettsklausur Sondervermögen gegen Kritik
-
Neuer britischer Premier Burnham unternimmt erste Auslandsreise am Montag nach Kiew
-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
Bundesfinanzhof entlastet Behinderte und Pflegebedürftige mit "Persönlichem Budget"
Behinderte und pflegebedürftige Menschen, die Betreuungs- und Pflegeleistungen aus ihrem sogenannten Persönlichen Budget bezahlen, müssen darauf keine Umsatzsteuer zahlen. Diese Ausgaben sind von der Umsatzsteuer befreit, weil sie indirekt von den Sozialkassen finanziert werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. V R 1/22)
In einem Persönlichen Budget werden Sozialleistungen pauschaliert gebündelt, die behinderten oder pflegebedürftigen Menschen sonst von den verschiedenen Sozialträgern jeweils einzeln zustehen. Dies soll die Selbstbestimmung dieser Menschen stärken.
Im Streitfall gab der BFH einem Unternehmen aus Hessen recht, das Fach- und Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung anbietet. Die Kunden bezahlten diese Leistungen aus ihrem persönlichen Budget, das ihnen der hessische Landeswohlfahrtsverband als überörtlicher Sozialhilfeträger bewilligt hatte.
Mit dem Finanzamt stritt das Unternehmen, ob es auf die entsprechenden Einnahmen Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen muss. Grundsätzlich gilt hier, dass Pflege- und Betreuungsleistungen eines Unternehmens umsatzsteuerfrei bleiben, wenn sie zumindest zu einem Viertel von den Kranken- oder Sozialkassen bezahlt werden. Das Finanzamt argumentierte, das Unternehmen rechne seine Leistungen nicht mit den Sozialträgern, sondern direkt mit den Kunden ab.
Nach dem Münchener Urteil ist diese Voraussetzung hier indirekt erfüllt. Das Geld für das Persönliche Budget komme von den Sozialträgern. Von diesen sei auch klar definiert, für welche Leistungen das Budget verwendet werden kann. Lediglich mit der Auswahl des Anbieters und der Bezahlung würden dann die Betroffenen "beauftragt". Wirtschaftlich würden diese Leistungen aber von den Sozialkassen getragen. Daher seien sie bei der 25-Prozent-Quote mit zu berücksichtigen.
Im Streitfall muss allerdings das Finanzgericht Baden-Württemberg noch klären, ob das klagende Unternehmen tatsächlich nur Leistungen abgerechnet hat, welche die Sozialträger finanzieren.
A.S.Diogo--PC