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Kampf gegen Schwarzarbeit: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Die Bundesregierung will den Kampf gegen Schwarzarbeit in Deutschland verstärken. Dafür beschloss das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem unter anderem Barbershops und Nagelstudios strengere Regeln auferlegt werden. Zugleich würden Kompetenzen der Zoll-Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweitert, "die Datenanalyse verbessert sowie Prüfungen vereinfacht", erklärte das Bundesfinanzministerium.
"Wir legen eine härtere Gangart ein, um gegen diejenigen vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit und auf dem Rücken von illegal beschäftigen Arbeitskräften bereichern", erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte den Entwurf "als wichtigen Meilenstein zur weiteren Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung".
Mit dem Gesetz würde die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen aufgenommen, wie aus dem der AFP vorliegenden Entwurf hervorgeht. Dann wären Beschäftigte in diesem Sektor verpflichtet, ihre Ausweise mit sich zu führen. Für die Arbeitgeber gilt bei Inkrafttreten die Sofortmeldepflicht bei Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen.
Barbershops sowie Kosmetik- und insbesondere Nagelstudios gehören zu den "neuen Brennpunkten der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung", auf die sich die FSK künftig konzentrieren soll, wie aus Kreisen des Finanzministeriums verlautete.
C.Amaral--PC