-
Vergewaltigungen von sedierter Frau gefilmt: Haftstrafe für Ehemann in Aachen
-
Gentechnik: Knappe Mehrheit der EU-Länder segnet Lockerungen ab
-
Medien: Gnabry verlängert beim FC Bayern
-
Bundesrat billigt Haushalt für kommendes Jahr
-
Bundesrat beschließt höhere Pendlerpauschale und Gastro-Mehrwertsteuersenkung
-
DFL-Ansetzungen: BVB gegen Bayern am Samstagabend
-
Nutzung eingefrorener russischer Vermögen: Putin droht mit "schweren Konsequenzen"
-
Mehrheit der EU-Länder segnet Lockerung der Gentechnik-Regeln ab
-
Autohändler um Millionen Euro betrogen: Razzia gegen Bande in fünf Bundesländern
-
Ukraine-Finanzierung: Kiew bekommt weitere 90 Milliarden Euro von der EU
-
Rentenniveau und Mütterrente: Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
-
Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD gegen Doppelhaushalt ab
-
Mercosur-Abkommen erneut verschoben - Hoffnung auf Unterzeichnung im Januar
-
Rechtsextremistisches Netzwerk: Gericht kippt Verbot von Hammerskins Deutschland
-
Ermittler: 49-Jähriger in Sachsen-Anhalt doch kein Opfer von Tötungsdelikt
-
Französische Kulturministerin Dati bleibt trotz Korruptions-Ermittlungen im Amt
-
Domenicali zur F1 in Deutschland: "Anzeichen für Silberstreif"
-
Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit: Klinik bereitet Lungentransplantation vor
-
Argentinien: Tausende bei erstem großen Protest gegen Mileis Arbeitsmarktreform
-
Australien kündigt nach Anschlag in Sydney Waffenrückkaufaktion an
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket
-
Wegner neun Jahre nach Anschlag an Breitscheidplatz: "Werden niemals vergessen"
-
Linken-Chefin: Musterungspflicht erster Schritt für "Wehrpflicht durch die Hintertür"
-
Knapp jeder Zehnte muss an Weihnachten arbeiten
-
Sehr gute Apfel- und Pflaumenernte: Menge deutlich über dem Durchschnitt
-
Medien: Kanzleramt will Befugnisse des BND umfassend erweitern
-
Umfrage: Sparneigung der Bundesbürger steigt auf höchsten Stand seit Finanzkrise
-
Mercosur-Abkommen: Von der Leyen optimistisch in Bezug auf Abschluss im Januar
-
NFL: Seahawks nach Krimi für die Play-offs qualifiziert
-
Nach Meilenstein: Draisaitl punktet weiter
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel
-
Nun das Kellerduell: Historische Mainzer heiß auf Pauli
-
Kane über Lewandowski-Rekord: "Ist möglich"
-
Höwedes über Schlotterbeck-Zukunft: "Gründlich nachdenken"
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 19. Dezember
-
Trump: Brauche Kongress für Angriffe auf Venezuela nicht
-
Illegale Produkte: Französische Justiz entscheidet über Shein-Sperre
-
US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab
-
Abstimmung unter EU-Ländern über Gentechnik-Lockerungen
-
Putin hält übliche Pressekonferenz zum Jahresende ab
-
Bundestag befasst sich mit Start-up-Förderung und Krankenkassen
-
Bundesrat befasst sich mit Rentenpaket und Wehrdienst
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
EU-Staaten beschließen weitere Unterstützung Kiews in Höhe von 90 Milliarden Euro
-
Medienberichte: Tiktok unterzeichnet Vereinbarung zur Gründung von US-Joint-Venture
-
Britische Regierung ernennt neuen Botschafter in den USA
-
Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar
-
Widmer und Co. schreiben Geschichte: Mainz im Achtelfinale
-
USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen
-
Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht
Strengere Regeln: RBB scheitert in Karlsruhe mit Beschwerde gegen neuen Staatsvertrag
Die Länder Berlin und Brandenburg dürfen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) strengere Vorgaben zur Organisation machen. Der neue Staatsvertrag verletzt den Sender nicht in seiner Rundfunkfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag erklärte. Die Verfassungsbeschwerde des RBB wurde zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 2578/24)
Die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Länder wird in Staatsverträgen geregelt. Für den RBB war der neue Staatsvertrag nach dem Skandal um die frühere Intendantin Patricia Schlesinger beschlossen worden. Gegen Schlesinger wurden Vorwürfe hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern erhoben, woraufhin sie im Sommer 2022 zuerst den ARD-Vorsitz abgab und wenig später auch als RBB-Intendantin zurücktrat. Später kündigte der Verwaltungsrat des Senders ihr fristlos.
Mit dem neuen RBB-Staatsvertrag wollten die Länder Brandenburg und Berlin "Konsequenzen aus den im Jahr 2022 bekannt gewordenen Versäumnissen" ziehen und strukturellen Defiziten entgegenwirken, wie das Verfassungsgericht formulierte. Er gilt seit dem Jahreswechsel 2023/2024.
Der RBB wehrte sich vor dem Verfassungsgericht gegen fünf Neuregelungen. Dabei ging es zum einen um Personalfragen. So wird zusätzlich zur Intendanz noch ein Direktorium geschaffen, die Landesangebote bekommen einzelne Leitungen. Die öffentliche Ausschreibung von Stellen wurde erstmals ohne Ausnahmen festgelegt, um die Personalpolitik transparenter zu machen. Außerdem befasst sich der Staatsvertrag mit Haftungsfragen für die Mitglieder von Rundfunk- und Verwaltungsrat sowie der Intendanz.
Zum anderen geht es um die regionale Verteilung der Ressourcen. So legt der Staatsvertrag fest, dass in Cottbus und Frankfurt an der Oder Regionalstudios betrieben werden müssen. In Brandenburg an der Havel, Prenzlau und Perleberg muss es kleinere Regionalbüros geben. Berlin und Brandenburg müssen jeweils täglich mindestens für eine Stunde ein eigenes regionales Fernsehprogramm bekommen.
Die Beschwerde des RBB gegen diese Bestimmungen ist unbegründet, wie das Verfassungsgericht entschied. Die Medienanstalt sei in ihrer Rundfunkfreiheit nicht verletzt. Die Gesetzgeber der Länder hätten sich an die verfassungsrechtlichen Anforderungen gehalten.
Eine begrenzte Mindestzahl an Standorten festzulegen, sei mit der Rundfunkfreiheit vereinbar. Das diene der regionalen Vielfalt im Programm, erklärte das Gericht. Auch getrennte Programme für Berlin und Brandenburg von jeweils mindestens einer Stunde sind zulässig, da der Zeitraum eng begrenzt sei und Spielraum für das Programm lasse.
Das Mindestzeitfenster "für die Identifikation mit Landesthemen" sei im Verhältnis zum Gesamtprogramm zeitlich eher eng bemessen, führte das Gericht aus. Wie die 60 Minuten verteilt werden und wann sie gesendet werden, sei dem RBB überlassen. Inhalte würden nicht vorgegeben.
Auch gegen die neu gestaltete Organisation der Geschäftsleitung hatte Karlsruhe keine Einwände. Diese gefährde weder die Funktionsfähigkeit noch die Erfüllung der Aufgaben des RBB. Mit Blick auf die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung von Stellen und zu den Haftungsfragen war die Beschwerde unzulässig. Hier reichten die Ausführungen des RBB nicht aus.
Sowohl die Politik als auch der RBB selbst begrüßten, dass nach der Entscheidung aus Karlsruhe nun Klarheit herrscht. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zeigte sich zufrieden. "Der Staatsvertrag macht den rbb zukunftsfest und verlangt eine ausgewogene Berichterstattung aus allen Landesteilen Brandenburgs", erklärte er.
RBB-Intendantin Ulrike Demmer betonte: "Der RBB war und ist mit den grundsätzlichen Zielen, die die Länder mit dem neuen RBB-Staatsvertrag verbunden haben, einig: Das gilt für die Stärkung der Regionalität ebenso wie für verbesserte Kontrolle und größere Transparenz." Strittig sei gewesen, wie detailliert der Gesetzgeber dem Sender den Weg vorgeben könne. Darüber sei nun abschließend entschieden.
E.Raimundo--PC