-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
-
Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück
-
Merz: Werden Ukraine nicht ohne Sicherheitsgarantien lassen
-
Schwedische Königin Silvia in Bayern: Monarchin mit Staatsmedaille geehrt
-
Olympia: ARD und ZDF präsentieren Übertragungsangebot
-
Bundestag: Klöckner gedenkt Opfern von Anschlag in Sydney
-
Warner Bros Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab
-
Alcaraz trennt sich von Trainer Ferrero - López übernimmt
-
Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer
-
Anlagebetrüger bringen Mann in Bayern um Viertelmillion Euro
-
Kabinett beschließt Sozialreform - aus Bürgergeld wird Grundsicherung
-
Mehr Impfungen beim Apotheker: Neues Gesetz gibt Apotheken weitere Kompetenzen
-
Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm
-
Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Bundesregierung beschließt von Umweltschützern kritisiertes Infrastrukturgesetz
-
Gesetz gegen Abholzung: EU-Parlament beschließt Aufschub
-
Milliardenpleite von Bremer Greensill Bank: Anklage wegen besonders schweren Bankrotts
-
EU-Parlament verabschiedet Zeitplan für Ausstieg aus russischem Gas
-
Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner formell des Mordes beschuldigt
-
20-Jährige in Trier wegen Tötung von Baby zu fast vier Jahren Haft verurteilt
-
Mercosur-Abkommen: Frankreichs Bauernverband fordert Ablehnung
-
Von der Leyen: Nächste Tage "entscheidend" für die Finanzierung der Ukraine
-
Kabinett setzt Rentenkommission ein - Gremium soll umfassende Reform erarbeiten
-
Dreesen lobt Musiala: "Gehört etwas dazu"
-
"Reform schürt Existenzangst": Sozialverbände kritisieren neue Grundsicherung
-
Kabinett beschließt neue Grundsicherung - Bürgergeld wird abgeschafft
-
EM-Kader: Gislason beruft vier Debütanten - Häfner nicht dabei
-
Kabinett beschließt Reform der privaten Altersvorsorge und Frühstartrente
-
Woltemade erlebt "schönstes Jahr meines Lebens"
Zugriff aufs Depot im Ernstfall: Selbst erstellte Vollmacht reicht häufig nicht
Um im Ernstfall auf ein Wertpapierdepot zugreifen zu können, benötigen Angehörige die Erteilung einer Vollmacht - doch dies ist nach Angaben des Verbraucherportals Finanztip häufig komplizierter als gedacht. So werde bei lediglich zehn von 19 untersuchten Anbietern eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht überhaupt akzeptiert, erklärte Finanztip am Mittwoch. Zudem ist die Einrichtung einer Depotvollmacht demnach häufig erschwert - bei einigen Brokern ist sie gar nicht vorgesehen.
"Wenn ein Depotinhaber ins Koma fällt oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, selbst auf sein Depot zuzugreifen und Geld benötigt wird, ist eine Depotvollmacht wichtig", erläuterte Finanztip-Experte Timo Halbe. "Denn mit ihr hat der Bevollmächtigte jederzeit das Recht, Geschäfte für den Vollmachtgeber zu tätigen."
Auch Ehepartner benötigen bei Einzeldepots eine Vollmacht, wie Finanztip ausführte. "Durch die Heirat haben Eheleute keine gesetzliche Vertretungsmacht, um für den anderen zu handeln", erklärte das Portal. Eine Depotvollmacht zu bekommen, sei in der Praxis aber "nicht immer einfach - gerade bei den beliebten Neobrokern", gab Halbe zu bedenken.
Grundsätzlich empfiehlt Finanztip, einer vertrauten Person eine Depotvollmacht - sofern angeboten - über das Formular der Bank zu erteilen. "So ist am zuverlässigsten sichergestellt, dass die Vollmacht im Notfall auch wirklich ausgeübt werden kann", erklärte Halbe. Wer hingegen auf eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht setzen wolle, solle sich frühzeitig bei seiner Bank über die Anforderungen informieren. Einige Institute verlangen Finanztip zufolge etwa eine Beglaubigung durch einen Notar, "andere fordern, dass die Vollmacht für jede einzelne Transaktion erneut vorgelegt wird".
Der Untersuchung des Verbraucherportals zufolge bieten 16 der 19 abgefragten Institute eine eigene Depotvollmacht an, die sowohl zu Lebzeiten als auch über den Tod hinaus gilt. Die Erteilung erfolgt dabei meist über ein Formular, das bei der Bank ausgefüllt eingereicht werden muss. "Anschließend muss sich der Bevollmächtigte noch identifizieren, etwa per Post- oder Video-Ident", erklärte das Portal.
Wie die Vollmacht dann genutzt werden kann, unterscheidet sich laut Finanztip allerdings je nach Institut "deutlich". So erhalte der Bevollmächtigte in neun Fällen einen eigenen Online-Zugang zum Depot. Bei anderen Anbietern könne der Vollmachtnehmer dagegen teils nur telefonisch und in anderen Fällen nur schriftlich handeln.
L.Carrico--PC