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Ruf nach deutlich höheren Regelsätzen bei Übergang von Hartz IV zu Bürgergeld
Der Paritätische Gesamtverband pocht auf deutliche höhere Regelsätze beim geplanten Bürgergeld. "Es reicht nicht aus, Hartz IV in Bürgergeld umzubenennen. Was es braucht, ist eine Totalreform zur Überwindung von Hartz IV", sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vom Mittwoch. Gebraucht werde "eine deutliche Anhebung, damit endlich Schluss ist mit den Armutsregelsätzen".
Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz aktuell bei mindestens 678 Euro liegen, um das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern, sagte Schneider. "Wer ein armutsfestes Bürgergeld will, kommt also um eine Anhebung der momentanen Grundsicherung um mindestens 50 Prozent nicht herum", forderte er.
Zusätzlich brauche es dringend einen Anpassungsmechanismus, der vor realen Kaufkraftverlusten schütze. "Bis zur angekündigten Einführung eines Bürgergeldes braucht es dabei sofort einen monatlichen Aufschlag zur Grundsicherung", sagte der Hauptgeschäftsführer. "Die Einmalzahlung verpufft angesichts der Inflation, bevor sie ausgezahlt ist."
Die Ampel-Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass an die Stelle des bisherigen Hartz-IV-Systems ein sogenanntes Bürgergeld treten soll. In den ersten beiden Jahren wird das Vermögen noch nicht angerechnet, es wird in diesem Zeitraum zudem nicht geprüft, ob die Wohnung angemessen ist. Auch wird das Schonvermögen erhöht. Die Mitwirkungspflichten bleiben aber vorerst bestehen und sollen noch in diesem Jahr neu geregelt werden.
C.Amaral--PC