-
Ein Toter bei ukrainischem Drohnenangriff in Südrussland
-
Verweigerte Einreise für Partey: Ghanas Regierung protestiert
-
Iranisches Staatsfernsehen: Ali Chamenei soll am 9. Juli beigesetzt werden
-
Tausende Thailänder erweisen verstorbener Prinzessin Bha in Bangkok die letzte Ehre
-
Ittrich: Regeländerungen bringen "gar nichts"
-
SPD in Mecklenburg-Vorpommern wählt Schwesig erneut zu Spitzenkandidatin
-
FDP in Schleswig-Holstein kürt Landeschef Vogt zu Spitzenkandidat
-
SPD-Fraktionschef Ott ist Spitzenkandidat für Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen
-
Richter hält an Beschluss fest: Trumps Name muss von Kennedy Center entfernt werden
-
Wirtschaftsweise Grimm und Arbeitgeberpräsident Dulger drängen auf Reformen
-
Forscher: Musk verbreitete Beiträge britischer Rechtsextremer millionenfach weiter
-
Handball: Frauen-EM 2030 nach Frankreich und Belgien vergeben
-
Kleiner Fahrplanwechsel der DB am Sonntag - Strecke Berlin-Hamburg im Fokus
-
Trotz Zuversicht bei Verhandlungen: US-Armee meldet Abschuss iranischer Drohnen
-
Hunderte erwarten in Bangkok Ankunft des Trauerzugs mit Leichnam von Prinzessin Bha
-
Trump: Anführer von venezolanischer Drogenbande Tren de Aragua bei US-Angriff getötet
-
American Dreams: Das passierte in der deutschen Nacht
-
Pantisano: Linke muss Wut der Arbeiter aufgreifen
-
33 Punkte im Finalspiel: "Andi Obst ist Andi Obst"
-
Undav strotzt vor Selbstvertrauen
-
USA wie entfesselt: Auch Tom Cruise jubelt mit
-
US-Armee meldet Abschuss iranischer Drohnen in Straße von Hormus
-
Geburtstagsparade "Trooping the Colour" für König Charles III. in London
-
Zurückhaltung bei der FIFA? Neuendorf weist Kritik zurück
-
Mit Schlager und Lunchpaketen: DFB-Team sponsert Fanbusse
-
EU startet am Montag Verhandlungen in Beitrittsgesprächen mit Ukraine und Moldau
-
"Die Mannschaft brennt": Völler glaubt an guten Auftakt
-
König Charles III. ehrt Oscarpreisträgerin Helen Mirren und andere Briten
-
David Beckham bekommt Stern auf Hollywoods "Walk of Fame"
-
Rheinmetall-Chef warnt vor Scheitern des deutsch-französischen Panzerprojekts MGCS
-
Teheran: Vereinbarung mit den USA könnte "in den kommenden Tagen" unterzeichnet werden
-
Ohne verletzten Davies: Kanada rettet spätes Remis
-
Regierung in Kuba öffnet weitere Wirtschaftssektoren für Privatunternehmen
-
BBL: Bayern legt im Finale vor
-
Erste Pride-Parade in Tel Aviv seit Hamas-Angriff am 7. Oktober 2023
-
Pakistan: USA und der Iran verständigen sich auf Endfassung von Friedensvereinbarung
-
Ghanas Partey wird Einreise nach Kanada verwehrt
-
Kolumbianisches Schiff mit Hilfslieferungen erreicht Kuba
-
Pakistan: USA und der Iran einigen sich auf Endfassung von Friedensvereinbarung
-
Putin: Ukraine will Russen mit Drohnenangriffen "spalten"
-
SpaceX-Aktie nach Börsenstart auf Höhenflug - Musk erster Billionär der Welt
-
EU einigt sich im Streit um Flugpassagierrechte - nur kleine Änderungen
-
Klose sicher: Mein Torrekord fällt
-
Monaco-Podium: Mercedes, Red Bull und McLaren unzufrieden
-
Iran-Verhandlungen: Washington und Teheran wiederholen Maximal-Forderungen
-
WHO: Ebola-Ausbruch weitet sich auf neue Gebiete im Nordosten des Kongo aus
-
Medien: Werner in Leipzig vor dem Aus - Demichelis Kandidat
-
Trump: Von Teheran gestreuter Entwurf eines Abkommens "entbehrt jeglicher Realität"
-
Auftakt zum SpaceX-Börsengang: Musk stellt Mars-Mission in Aussicht
-
Bundesrat fordert Änderungen am neuen Heizungsgesetz - aber keine scharfe Kritik
Urteil: Schläge durch eifersüchtigen Ehemann sind kein Arbeitsunfall
Ein Friedhofsgärtner hat nach Schlägen durch den eifersüchtigen Ehemann einer Arbeitskollegin laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schläge seien nicht als Arbeitsunfall zu werten, entschied das Sozialgericht Dortmund laut Mitteilung vom Dienstag. Der damals 41-jährige Friedhofsgärtner war im Sommer 2020 auf dem Heimweg von der Arbeit angegriffen worden.
Laut Gerichtsangaben bildete der städtische Friedhofsgärtner mit seiner Arbeitskollegin eine Fahrgemeinschaft. Die Frau hatte sich zuvor von ihrem gewalttätigen Ehemann getrennt, er lauerte ihr aber weiterhin auf. Bei ihrem Kollegen war die Frau zwischenzeitlich eingezogen.
Nach der Arbeit setzte der Gärtner seine Kollegin in einem öffentlichen Parkhaus ab. Während der Gärtner mit seinem Handy beschäftigt war, riss der Ehemann plötzlich die Fahrertür auf und schlug ihm mehrfach auf den Kopf. Dabei erlitt er eine Schädelprellung.
Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte es jedoch ab, die Attacke als Arbeitsunfall anzuerkennen und entsprechende Leistungen zu zahlen. Das Sozialgericht bestätigte diese Entscheidung im November, wie es nun mitteilte.
Der Gärtner habe sich zwar auf einem versicherten Weg vom Arbeitsort nach Hause befunden. Der Überfall habe jedoch in keinem "sachlichen Zusammenhang" mit der Arbeit gestanden, sondern sei aus Eifersucht erfolgt. Ein solcher persönlicher Hintergrund begründe keinen Versicherungsschutz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
V.Dantas--PC