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Uruguay ratifiziert als erstes Land Mercosur-Freihandelsabkommen
Uruguay hat als erstes Land das Mercosur-Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union ratifiziert. Das Abgeordnetenhaus des südamerikanischen Landes segnete das Abkommen am Donnerstag mit 91 zu zwei Stimmen ab und machte damit den Weg für die EU frei, das Abkommen vorläufig anzuwenden. Am Vortag hatte bereits der Senat zugestimmt. Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben aber noch nicht entschieden, ob es das Abkommen vorläufig - also vor der formalen Ratifizierung im Europaparlament - in Kraft setzen will.
Für die kommenden Tage wird auch mit einer Ratifizierung des Abkommens durch Argentinien und Brasilien gerechnet. In beiden Ländern haben die Abgeordneten das Abkommen bereits angenommen - nun steht jeweils noch das Votum des Senats aus.
Der uruguayische Außenminister Mario Lubetkin begrüßte die Ratifizierung als "historischen" Schritt und "Signal" an Europa. Die Mercosur-Staaten haben der EU vorgeworfen, das Abkommen zu verzögern.
Das Handelsabkommen der EU mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay soll eine der weltweit größten Freihandelszonen schaffen und die meisten Zölle auf beiden Seiten abschaffen. Während die Europäer unter anderem Autos und chemische Produkte über den Atlantik exportieren, liefern die Mercosur-Länder hauptsächlich landwirtschaftliche Erzeugnisse und Rohstoffe nach Europa.
Deutschland erhofft sich von dem Abkommen neue Exportmöglichkeiten, aus Frankreich allerdings kommt Widerstand. Französische Bauern protestieren seit Monaten gegen das Abkommen, sie fürchten vor allem billige Rindfleischimporte. Auch in Polen, Ungarn und Rumänien gibt es Widerstand.
Eine vorläufige Anwendung würde bedeuten, dass die Zölle zwischen Argentinien und der EU bereits wegfallen, bevor alle Parteien das Abkommen ratifiziert haben. Hintergrund sind Verzögerungen im Europaparlament: Die Abgeordneten haben das Abkommen zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für eine juristische Prüfung vorgelegt, die mehrere Monate dauert.
Die Möglichkeit einer vorläufigen Anwendung ist im Abkommen grundsätzlich vorgesehen, die Entscheidung liegt in Brüssel. Die Kommission will sich nach eigenen Angaben mit den 27 EU-Ländern und dem Europaparlament abstimmen. "Wir werden bereit sein, wenn sie bereit sind", versprach Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aber bereits im Januar.
C.Cassis--PC