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BGH entscheidet über Alterskontrolle bei Kauf von leeren Tanks für E-Zigaretten
Um den Jugendschutz beim Verkauf von Zubehör für E-Zigaretten geht es am Mittwoch (08.45) Uhr am Bundesgerichtshof. Dieser entscheidet, ob Verkäufer das Alter ihrer Kunden kontrollieren müssen. Geklagt hat ein Händler gegen einen anderen. Beide verkaufen Ersatzteile für E-Zigaretten, darunter leere Tanks, die mit Flüssigkeit zum Verdampfen befüllt werden können. (Az. I ZR 106/25)
Der Kläger bestellte bei dem beklagten Händler einen Ersatztank und stellte fest, dass weder bei der Bestellung noch bei der Lieferung das Alter überprüft wurde. Er sieht das als Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz und zog vor Gericht. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass elektronische Zigaretten und "deren Behältnisse" nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden dürfen. Die Frage ist, ob Ersatztanks darunter fallen.
H.Silva--PC