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Rechtsstreit um Clanimmobilie in Berlin: BGH bestätigt Einziehung von Vermögenswerten
Rechtsstreit um Clanimmobilie in Berlin: BGH bestätigt Einziehung von Vermögenswerten / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Rechtsstreit um Clanimmobilie in Berlin: BGH bestätigt Einziehung von Vermögenswerten

Im langen Rechtsstreit um Clanimmobilien in Berlin hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Einziehung einer Immobilie und weiteren Vermögens bestätigt. Die frühere Eigentümerin, die als Strohfrau für einen Familienclan fungierte, hatte mit ihrer Revision keinen Erfolg, wie aus einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Berliner Landgericht hatte die Einziehung 2024 angeordnet, weil die Immobilie mit illegal erlangtem Geld finanziert worden sei. (Az. 5 StR 702/24)

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Zumindest ein Teil stamme aus Straftaten - das sei ausreichend, um die Vermögenswerte einzuziehen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft seit 2015 wegen des Verdachts der Geldwäsche unter anderem gegen die Eigentümerin ermittelt. Die Ermittler warfen den Beschuldigten vor, aus Straftaten stammendes Geld in den Kauf von Immobilien investiert zu haben, wodurch die illegale Herkunft verschleiert werde. Im Lauf des Verfahrens wurden mehrere Immobilien beschlagnahmt.

2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein, beantragte aber die Einziehung der Vermögenswerte. Das geht in Fällen, in denen ein Strafverfahren nicht möglich ist - das Gericht aber zur Überzeugung gelangt, dass die Vermögenswerte aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat stammen.

Im August 2021 ordnete das Landgericht per Beschluss die Einziehung des Vermögens an. Nach einer Beschwerde der Betroffenen stellte das Kammergericht das Verfahren aber ein. Die Staatsanwaltschaft stellte dann erneut den Antrag, die Vermögenswerte einzuziehen.

Seit Oktober 2022 verhandelte das Landgericht darüber, befragte unter anderem einen Zeugen in der deutschen Botschaft im Libanon per Video und entschied im März 2024, dass die Vermögenswerte eingezogen werden. Der BGH prüfte diese Entscheidung nun. Da er keine Rechtsfehler fand, hatte die Revision keinen Erfolg.

L.E.Campos--PC