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Verbraucherschützer mahnen Immobilienscout24 ab
Verbraucherschützer haben das Wohnungsportal Immobilienscout24 wegen irreführender Ratschläge bei der Wohnungssuche abgemahnt. Wohnungssuchenden zu empfehlen, bereits zur ersten Besichtigung einer Wohnung eine Schufa-Bonitätsauskunft vorzulegen, sei datenschutzrechtlich problematisch, argumentiert der Verbraucher Zentrale Bundesverband (vzbv) laut "Süddeutscher Zeitung". Der Marktführer unter den Wohnungsportalen führe so Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre.
Der vzbz hat das Berliner Wohnungsportal nach Informationen "SZ", NDR und WDR vom Mittwoch in mehreren Punkten abgemahnt. Dem Bericht zufolge legt Immobilienscout nahe, dass eine Schufa-Auskunft unbedingt in eine Bewerbungsmappe gehöre. In Städten mit angespanntem Mietmarkt wird eine solche Bewerbungsmappe häufig bereits für das Vereinbaren eines Besichtigungstermins erfragt.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatten diese Praxis allerdings wiederholt als rechtswidrig eingestuft. Laut "SZ" legten sie 2009 und erneut 2018 schriftlich festgelegt, dass sensible Dokumente wie eine Schufa-Auskunft erst verlangt werden dürfen, wenn ein Mietvertrag zur Unterschrift vorliegt.
Hinzu kommt, dass Immobilienscout an den kritisierten Praktiken mitverdient: Das Zusammenstellen der Bewerbungsmappe bietet das Portal als kostenpflichtigen Zusatzleistung an. Gegen einen weiteren Aufpreis wird auch die Schufa-Auskunft direkt mitbeantragt. Das sei "Geschäftemacherei mit der Wohnungsnot", kritisiert der Hamburger Mieterverein auf Anfrage von NDR und WDR.
N.Esteves--PC