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Bundesgerichtshof urteilt über Aufladesperre von Autobatterien
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch (09.00 Uhr) über das Recht des Vermieters, eine Autobatterie nach einer außerordentlichen Kündigung aus der Ferne zu sperren. Es geht um eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die RCI-Bank, eine Renault-Tochter. Deren Verträge erlauben es, in solchen Fällen die Batterie zu sperren, sodass sie nicht mehr aufgeladen werden kann. (Az. XII ZR 89/21)
Die Bank finanziert Autokäufe oder Leasing und vermietet die Batterien für die Elektroautos. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage der Verbraucherzentrale Erfolg, die Bank zog daraufhin vor den BGH. In der dortigen Verhandlung zeichnete sich im September ab, dass auch der BGH die entsprechende Klausel in den Verträgen für unzulässig halten könnte.
G.Teles--PC