-
9/11-Gedenken in New York: Petition gegen muslimischen Bürgermeister Mamdani
-
Emirates fliegt künftig auch Berliner Flughafen BER an
-
Vereinigte Arabische Emirate investieren 40 Milliarden Euro in Deutschland
-
Linnemann will Gesundheitssystem effizienter machen
-
Militärkreise: Huthi-Miliz übernimmt Kontrolle von jemenitischer Hafenstadt Mocha
-
Erster Jahrestag: Trump erinnert an Kirk-Attentat und greift "radikale Linke" an
-
Vuelta: Küng gewinnt Zeitfahren in Andalusien - Roglic verkürzt
-
Präsident der Emirate erstmals auf Staatsbesuch in Deutschland - Milliardeninvestitionen erwartet
-
Vor Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD liegt weiter vor SPD
-
Steigende Preise: Europäische Zentralbank hebt Leitzins auf 2,5 Prozent an
-
Bericht: Länder rüsten sich für Abwehr von Drohnen
-
Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren
-
Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Sabotage an Stromnetz
-
SPD-Vize Schweitzer: Merz ist mit seiner Art keine Hilfe für Bundesregierung
-
EU-Behörde stuft Süßstoffe in Light-Getränken weiter als unbedenklich ein
-
Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen
-
Trump unter Druck: Zinsen für Langfrist-Anleihen fast auf 20-Jahres-Hoch
-
Bundeskanzler Merz empfängt Präsidenten der Emirate
-
Amnesty wirft Russland Menschenhandel bei Rekrutierung von Ausländern für Ukraine-Krieg vor
-
Sachsen-Anhalt: AfD will notfalls auch mit einer Stimme Mehrheit regieren
-
Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf
-
Prien verteidigt Kürzungen bei Familienleistungen
-
Urteil: Befristete Neuvermietung in Milieuschutzgebiet darf verboten werden
-
Frau in Badewanne ertränkt: Vier Jahre Haft wegen Totschlags in Rheinland-Pfalz
-
Prozess um Mord ohne Leiche: Lebenslange Haft in Saarbrücken
-
Regisseur Werner Herzog hat fast eine Million Follower - aber kein Smartphone
-
Tödliche Messerattacke in Supermarkt: Ermittler gehen von wahllos verübter Tat aus
-
Trump-Versprechen: 5000 Dollar für jeden US-Bürger bei Republikaner-Wahlsieg
-
Tödlicher Messerangriff in Freiburg: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
-
Fehl-Investitionen von Krankenkassen könnten Milliardenverlust zur Folge haben
-
Studie: Mehrheit wünscht sich "ernsthaften Dialog" zwischen Politik und Bürgern
-
Bahn-Chefin: Weniger Korridorsanierungen - und doch kaum Aussichten auf bald pünktlichere Züge
-
Berliner SPD-Spitzenkandidat Krach zu Ermittlungen: Habe niemals Geld angenommen
-
Zinsen für US-Staatsanleihen steigen - und setzen die Trump-Regierung unter Druck
-
Vor Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD in Umfrage knapp hinter AfD
-
Bundesweiter Warntag: Behörden zieht erste positive Bilanz
-
Arbeitsunfall in Bayern: 50-Jähriger von tonnenschwerem Betonteil erschlagen
-
BVB setzt bei Karetsas auf weitere Untersuchungen
-
EuGH-Urteil zu Vodafone-Streit stärkt Position von Kunden
-
Frühere dänische Königin nach Schwächeanfall aus Krankenhaus entlassen
-
Anschlagspläne auf Synagoge: Jugendlicher IS-Sympathisant in Augsburg vor Gericht
-
Debatte über Umgang mit AfD nach Sieg in Sachsen-Anhalt hält an
-
Moskau: Mitarbeiter der britischen Botschaft plante im Auftrag Kiews Anschlag auf Diplomaten
-
Bär wirbt für "Wertepartnerschaften" bei Raumfahrt
-
Bayern gegen Dortmund am Samstagabend
-
Radsport: Florian Lipowitz im WM-Aufgebot für Montreal
-
Südkoreanischer Geheimdienst: Kim Jong Uns Tochter hat Bruder oder Schwester
-
Bundesfinanzhof: Metallverkauf nach Einäscherung ist für Krematorien steuerrelevant
-
Schrillende Handys und heulende Sirenen: Alarmsysteme an sogenanntem Warntag getestet
-
Unicef: Jedes zehnte Schulkind 2025 von klimabedingtem Schulausfall betroffen
EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen
Anerkannte Umweltvereinigungen dürfen gegen die Zulassung von Autos mit Thermofenster vor Gericht vorgehen. Die EU-Mitgliedsstaaten müssten ihnen die Möglichkeit geben, die Beachtung des europäischen Umweltrechts überprüfen zu lassen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Es ging um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesrepublik wegen eines Bescheids des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. (Az. C-873/19)
Mit dem Bescheid wurde ein Volkswagen-Typ genehmigt, der mit Thermofenster ausgestattet ist. Diese von vielen Autobauern eingesetzte Software verringert die Abgasreinigung in Dieseln abhängig von der Außentemperatur, wodurch die Autos vor allem bei kaltem Wetter mehr Stickoxide ausstoßen.
Die Umwelthilfe klagte in Schleswig-Holstein. Das Verwaltungsgericht in Schleswig setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob Umweltverbände in einem solchen Fall überhaupt klagen dürften. Dies bejahte der Gerichtshof nun.
Er betonte außerdem erneut, dass ein Thermofenster als Abschalteinrichtung gilt, die nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist. Nur wenn das Thermofenster nachweislich den Motor vor plötzlichen schweren Schäden und damit den Fahrer vor konkreten Gefahren schütze, könne es zulässig sein. Ob das hier der Fall sei, müsse das Gericht in Schleswig überprüfen.
Diese Ausnahme gelte aber auch nur dann, wenn es zum Zeitpunkt der Typgenehmigung keine andere technische Lösung gegeben habe. Außerdem sei eine solche Abschalteinrichtung in jedem Fall unzulässig, wenn sie den größten Teil des Jahres unter normalen Fahrbedingungen funktioniere. Denn dann käme die Ausnahme häufiger zur Anwendung als das Verbot, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Schon im Juli hatte er grundsätzlich so entschieden. Damals ging es um Fälle aus Österreich. Volkswagen hatte dazu mitgeteilt, dass seine Thermofenster den Motor vor unmittelbaren Risiken schützten.
Die Umwelthilfe erklärte nun, das neue Urteil sei ein "Paukenschlag gegen Betrugsdiesel" und forderte von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dass das Kraftfahrt-Bundesamt alle betroffenen Fahrzeuge zurückrufen und auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Hardware nachrüsten lassen müsse.
Ein entscheidender Punkt beim Thermofenster ist weiter offen: die Haftung. Die Frage ist, ob Autokäufer gegen die Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn in ihrem Wagen ein Thermofenster verbaut ist. Entsprechende Klagen liegen unter anderem beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser hat Schadenersatzklagen bislang zurückgewiesen.
Eine Entscheidung des EuGH zur Schadenersatz-Frage steht noch aus. Der Bundesgerichtshof befasst sich in zwei Wochen das nächste Mal mit dem Thema.
F.Carias--PC