-
Trump: Waffenruhe mit Teheran gilt trotz Gefechten in der Straße von Hormus weiterhin
-
NHL: Hurricanes kurz vor Halbfinal-Einzug
-
SPD-Bundestagsfraktion spricht sich gegen zentrale Einigungen der GKV-Reform aus
-
Finanztip: Kosten bei reformierter Riester-Rente reduzieren Förder-Vorteil
-
NBA: Schröder kassiert mit Cleveland die zweite Niederlage
-
"Unglaubliche Freude": Schuster nach Finaleinzug überwältigt
-
Belarus: World Athletics will IOC-Empfehlung nicht folgen
-
"Skandalöses Monopol": Binaghi will Grand Slam in Italien
-
Täter von Brandsatz-Anschlag auf Juden in den USA zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Bundesgesundheitsministerin Warken verteidigt Sparpläne bei Praxis-Ärzten
-
Von Russland ausgerufene einseitige Waffenruhe mit der Ukraine tritt in Kraft
-
Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag stimmt über neues Gewaltschutzgesetz ab
-
Bundesrat entscheidet über private Altersvorsorge und Entlastungsprämie
-
Steuerreform: Spahn drängt auf gemeinsamen Vorschlag der Koalition
-
Trump droht Iran bei ausbleibendem Abkommen mit weiteren US-Angriffen
-
Behörden: Mindestens 12 Tote bei israelischen Angriffen im Süden des Libanon
-
Neue Gefechte zwischen dem Iran und den USA in der Straße von Hormus
-
US-Handelsgericht: Trumps globaler Zehn-Prozent-Zoll ist unrechtmäßig
-
Bundesliga verpasst weiteren Champions-League-Startplatz
-
Istanbul ruft! Freiburg stürmt ins Europa-League-Finale
-
Trump und Brasiliens Präsident Lula zufrieden mit ihrem Treffen in Washington
-
Iranische Medien: Explosionen bei Schusswechsel auf Insel in Straße von Hormus
-
Trump: EU muss Handelsabkommen bis 4. Juli voll umsetzen oder höhere Zölle zahlen
-
Besuch Selenskyjs in Armenien zu Gipfeltreffen "empört" Russland
-
Tischtennis-WM: Deutsche Frauen sichern Medaille - Männer raus
-
Trump nennt Treffen mit Brasiliens Präsident Lula "sehr gut"
-
Kuba: USA verschärfen Sanktionen - UN-Experten sprechen von Ölblockade
-
Nach Berlin: Auch Titelverteidiger Magdeburg im Final Four
-
Ermittlungen gegen Musk und X: Frankreich setzt Untersuchungsrichter ein
-
Amokfahrer von Leipzig hat seine Tat angekündigt
-
41-Jähriger nach Fund von Frauenleiche in Auto in Baden-Württemberg festgenommen
-
Tödlicher Hantavirus-Ausbruch auf Schiff: Bemühungen zur Eindämmung laufen auf Hochtouren
-
Neuer Wehrdienst: Fragebogen-Verweigerer sollen laut Bericht Bußgeld zahlen
-
ARD-"Deutschlandtrend": AfD überholt erstmals Union in Sonntagsfrage
-
Russland ruft Bewohner und Diplomaten erneut zum Verlassen Kiews auf - Warnung auch von Selenskyj
-
Neuer Wehrdienst: Standorte für Musterungszentren stehen fest
-
Zur Bekämpfung von Bandengewalt: Schweden erwägt elektronische Fessel für Minderjährige
-
Papst Leo XIV. und US-Außenminister Rubio betonen bei Treffen im Vatikan Gemeinsamkeiten
-
Ex-Präsident Radew offiziell zum Regierungschef Bulgariens ernannt
-
IOC: Bei Olympia 2030 nur Sport "auf Schnee und Eis"
-
SPERRFRIST 18.00 Uhr: ARD-"Deutschlandtrend": Merz erreicht geringste Zustimmung für einen Kanzler
-
Israel und Libanon: Dritte Gesprächsrunde ab 14. Mai in Washington geplant
-
Trumps Sprecherin Leavitt hat Tochter geboren
-
IOC lässt Belarus zu - Russland bleibt vorerst ausgeschlossen
-
Lebenslange Haft im Mordprozess um tödlichen Autounfall in Nordrhein-Westfalen
-
Steuereinnahmen brechen deutlich ein - Klingbeil: Iran-Krieg wesentliche Ursache
-
Medienbericht: Königsfamilie der Emirate erhielt EU-Agrargelder in Millionenhöhe
-
USA erwarten Teherans Antwort auf jüngstes Verhandlungsangebot
-
Sogenannte Hitlergruß-Fotomontage: AfD-Politiker Bystron freigesprochen
-
EU-Staatsanwaltschaft ermittelt gegen französischen Rechtspopulisten Bardella
Schweizer Bundesgericht bestätigt Yoko Ono als Eigentümerin von John Lennons Luxusuhr
Rechtsstreit mit Happy End für Yoko Ono: John Lennons Witwe ist laut einem Schweizer Gerichtsurteil die rechtmäßige Eigentümerin einer Luxusuhr, die sie dem Ex-Beatle kurz vor dessen Ermordung im Dezember 1980 geschenkt hatte. Dies entschied das Schweizer Bundesgericht am Donnerstag, nachdem die äußerst seltene Uhr der Schweizer Marke Patek Philippe bei einem Auktionshaus aufgetaucht war. Das Gericht erklärte, es sei unbestritten, dass die 91-Jährige die Uhr nach Lennons Tod geerbt habe.
Das Gericht wies damit die Berufung eines Sammlers gegen ein vorheriges Gerichtsurteil ab. Zuvor sei bereits das Genfer Kantonsgericht zu dem Schluss gekommen, dass die Uhr von Onos "ehemaligem Chauffeur gestohlen wurde", hieß es in der Begründung der Bundesrichter. Zudem gebe es keine Beweise dafür, dass Ono beabsichtigt habe, etwas so Besonderes wie die Uhr mit ihrer Gravur zu verschenken. Da es sich um einen gestohlenen Gegenstand handele, habe der Kläger beim Kauf "nicht unmittelbar zum Eigentümer werden" können.
Yoko Ono hatte Lennon das kostbare Sammlerstück am 9. Oktober 1980 zu seinem 40. Geburtstag geschenkt. Die Schweizer Uhr aus 18-karätigem Gelbgold wurde jedoch Jahre später gestohlen und wechselte mehrfach den Besitzer, bevor sie 2014 von einem Sammler zur Begutachtung in ein Genfer Auktionshaus gebracht wurde. Das Auktionshaus kontaktierte wiederum Ono.
John Lennons Witwe hatte die Uhr 1980 in New York gekauft und die Rückseite mit der Inschrift gravieren lassen: "(JUST LIKE) STARTING OVER LOVE YOKO 10-9-1980 N.Y.C." Der Song "(Just Like) Starting Over" war die letzte Single, die zu John Lennons Lebzeiten veröffentlicht wurde.
Lennon wurde am 8. Dezember 1980 vor dem Wohnhaus des Paares in New York erschossen. Die Uhr war das letzte Geschenk, das Ono ihrem Ehemann machte. Die Patek Philippe war im Inventar von Lennons Nachlass aufgelistet. Sie wurde in einem Zimmer der gemeinsamen Wohnung des Paars aufbewahrt - und von dort laut Gerichtsdokumenten später von Onos türkischem Fahrer entwendet.
Dieser übergab die Uhr demnach 2010 zusammen mit 86 weiteren Besitztümern des Ex-Beatles an einen Zwischenbesitzer. Später tauchte die Uhr dann in einem deutschen Auktionshaus auf, welches das wertvolle Stück 2014 für 600.000 Euro an einen in Hongkong lebenden italienischen Sammler verkaufte.
Dieser wollte seinen Status als Eigentümer der Uhr schließlich 2018 juristisch sichern lassen. Doch vier Jahre später entschied ein Genfer Gericht, dass Ono die alleinige Eigentümerin sei - eine Entscheidung, die 2023 vom Genfer Kantonsgericht und nun auch vom Bundesgericht bestätigt wurde.
C.Cassis--PC