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Pariser Berufungsgericht bestätigt Einstellung des Verfahrens gegen Luc Besson
Ein französisches Berufungsgericht hat am Dienstag die Einstellung von Ermittlungen gegen den französischen Regisseur Luc Besson wegen mutmaßlicher Vergewaltigung bestätigt. Die Anwälte der Schauspielerin Sand Van Roy kündigten an, nun das Kassationsgericht anzurufen. "Das ist eine Scheinjustiz", sagte Antoine Gitton, Anwalt der niederländisch-belgischen Schauspielerin.
Der Anwalt von Besson, Thierry Marembert, zeigte sich zufrieden. "Das Gericht hat die Unschuld meines Mandanten bestätigt", sagte er. Der 63-jährige Filmemacher ist für Filme wie "Im Rausch der Tiefe" von 1988 und "Léon - Der Profi" von 1994 bekannt. Van Roy spielte in seinem Film "Valerian - Die Stadt der tausend Planeten" von 2017 mit.
Die Schauspielerin erstattete 2018 wenige Stunden nach einem Treffen mit Besson Strafanzeige wegen Vergewaltigung. Später zeigte sie ihn erneut wegen weiterer Vergewaltigungen und sexueller Gewalt in den beiden Jahren zuvor an. Sie machte geltend, dass er seine Machtposition ausgenutzt und gedroht habe, ihre Schauspiel-Karriere zu beeinträchtigen. Nach Vorermittlungen wurde das Verfahren eingestellt. Eine erneute Klage blieb wegen mangelnder Beweise folgenlos.
Nach Aussage der Anwälte der Schauspielerin wurde Besson nicht mit den Fotos der Gerichtsmediziner konfrontiert, die auf Gewalttaten hinweisen. "Es ist jetzt vier Jahre her, dass ich so dumm war zu glauben, dass Frankreich mich beschützt, wenn ich mich nach einer Vergewaltigung bei der Polizei melde", schrieb Van Roy kürzlich auf Twitter.
Besson hatte die Anschuldigungen immer zurückgewiesen und von einer "netten und einvernehmlichen außerehelichen Affäre" gesprochen. Drei andere Frauen haben Besson vor Gericht sexuelle Belästigung und einen Vergewaltigungsversuch vorgeworfen. Der Filmemacher hat dies bestritten.
Besson ist zum vierten Mal verheiratet. Seine zweite Frau, die Schauspielerin Maïwenn Le Besco, hatte er geheiratet, als sie 16 und von ihm schwanger war.
C.Amaral--PC