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Zivilklage gegen Ronaldo wegen Vergewaltigung abgewiesen
Ein Bundesgericht in Las Vegas hat eine Vergewaltigungsklage gegen den portugiesischen Fußball-Star Cristiano Ronaldo abgewiesen. In ihrem 42-seitigen Urteil machte Richterin Jennifer Dorsey das rechtswidrige Verhalten von Mayorgas Anwalt für die Einstellung des Zivilverfahrens verantwortlich.
Dieser habe wiederholt auf "gehackte, vertrauliche Dokumente" zurückgegriffen. Durch diesen "Missbrauch und die eklatante Umgehung eines ordnungsgemäßen Prozesses" habe die Klägerin die Chance verloren, "diesen Fall weiterzuverfolgen". Ein Strafverfahren wurde bereits 2019 mangels Beweisen eingestellt.
Das inzwischen 37-jährige Ex-Model aus Nevada wirft Ronaldo vor, sie 2009 in einem Hotelzimmer in Las Vegas vergewaltigt zu haben. Wegen daraus resultierender psychischer Probleme forderten ihre Anwälte bis zu 200 Millionen Dollar (173 Millionen Euro) Entschädigung. Der Fußballer hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und beteuert, der Sex sei einvernehmlich gewesen.
Bereits im vergangenen Oktober hatte ein US-Richter die Einstellung auch des Zivilprozesses empfohlen. Er begründete seine Empfehlung damit, dass Mayorgas Anwalt Leslie Stovall die Entschädigungsklage auf Kommunikation zwischen Ronaldo und seinem Anwaltsteam stütze, die im Rahmen der "Football Leaks"-Enthüllungen öffentlich geworden war. Der Austausch zwischen Verteidigern und ihren Mandanten stehe aber unter besonderem Schutz. Richterin Dorsey folgte nun der Argumentation ihres Kollegen.
O.Salvador--PC