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Oberverwaltungsgericht bestätigt Dienstenthebung von Virologe an Universität Halle
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt hat die Dienstenthebung eines Hochschullehrers der Universität Halle wegen unzureichender Erfüllung seiner Lehrpflichten während der Pandemie bestätigt. Das OVG wies in einem am Dienstag in Magdeburg verkündete Beschluss seine Beschwerde zurück. Es handelt sich um den Mediziner und Virologen Alexander Kekulé, der während der Coronapandemie durch einen vom Mitteldeutschen Rundfunk produzierten Podcast bekannt wurde. (10 M 16/23)
Kekulé, Professor an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, war im Dezember 2021 durch die Universität vorläufig des Diensts enthoben worden. Daneben wurden ihm im April 2022 die Dienstbezüge um 20 Prozent gekürzt. Ihm wird vorgeworfen wird, 2020 und 2021 seine Lehrverpflichtung in drei Semestern nicht oder unzureichend erfüllt sowie ihm obliegende Aufgaben in der Krankenversorgung nicht wahrgenommen zu haben.
Die hiergegen gerichteten Anträge des Hochschullehrers wies das Verwaltungsgericht Ende August vergangenen Jahres zurück. Die Beschwerde dagegen blieb beim OVG ohne Erfolg. Der Disziplinarsenat teilte die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass bereits die schwerwiegende Verletzung der Lehrverpflichtung über einen Zeitraum von drei Semestern die Prognose der Entfernung des Antragstellers aus dem Beamtenverhältnis wahrscheinlich mache und damit die vorläufige Dienstenthebung rechtfertige. Auch die teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge bestätigte das OVG.
Das Disziplinarverfahren gegen Kekulé ist noch nicht abgeschlossen.
P.Mira--PC