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Bundestag beschließt neues Namensrecht - Doppelnamen als Familiennamen erlaubt
Der Bundestag hat ein neues Namensrecht beschlossen: Unter anderem können Eheleute nun einen Doppelnamen als Familiennamen führen. Die Ampel-Fraktionen, die Unionsfraktion und die Linken-Gruppe stimmten am Freitag für den Gesetzentwurf, wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) bekannt gab. Die AfD votierte dagegen. Mit dem neuen Namensrecht sollen Ehepaare und deren Kindern mehr Freiheiten bei der Wahl ihres Nachnamens haben.
Das neue Gesetz soll das aus Sicht der Bundesregierung "gerade im internationalen Vergleich sehr restriktive" deutsche Namensrecht liberalisieren. Zwei Eheleute können künftig auch einen Doppelnamen als Familiennahmen wählen und müssen sich nicht mehr für einen der beiden Nachnamen entscheiden. Der Name kann dann auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden. Im Regelfall sollen die Namen durch einen Bindestrich verbunden werden. Bisher waren Doppelnamen bis auf wenige Ausnahmen nicht als Familiennamen erlaubt.
Für die Kinder von Ehepaaren soll es leichter möglich sein, im Falle einer Scheidung der Eltern den Nachnamen zu ändern. Das minder- oder volljährige Kind soll frei den Namen desjenigen Elternteils annehmen können, bei dem es überwiegend lebt oder den Namen des anderen Elternteils ablegen können. Dies ist bisher mit hohen Hürden verbunden. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
A.P.Maia--PC