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EuGH: Rumänien muss Bürgern in EU-Ausland neben Reisepass auch Personalausweis ausstellen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen ihren Bürgern auch dann einen als Reisedokument gültigen Personalausweis ausstellen, wenn diese im EU-Ausland leben. Alles andere sei eine Ungleichbehandlung von Staatsbürgern, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall aus Rumänien. (Az. C-491/21)
Ein rumänischer Rechtsanwalt, der seit zehn Jahren in Frankreich lebt, beantragte in Rumänien einen Personalausweis, mit dem er auch nach Frankreich reisen kann. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass er seinen Wohnsitz im Ausland habe. Daraufhin zog der Mann vor Gericht. Der rumänische Oberste Kassations- und Gerichtshof legte den Fall dem EuGH vor.
Dieser erklärte nun, dass die rumänische Regelung das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU einschränke. Sie behandle Rumänen mit Wohnsitz im Inland besser als diejenigen, die im EU-Ausland lebten. Die einen könnten einen Reisepass und einen Personalausweis als Reisedokument haben, die anderen nur einen Reisepass.
EU-Länder seien zwar nicht verpflichtet, ihren Bürgern zwei unterschiedliche als Reisedokumente geltende Ausweise auszustellen, betonte der EuGH. Wenn sie es aber täten, müssten sie alle Bürger gleich behandeln. Über den konkreten Fall muss nun das rumänische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
R.J.Fidalgo--PC