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Elf Jahre Haft nach tödlicher Messerattacke vor Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen
In einem Prozess um eine tödliche Messerattacke vor dem Arbeitsplatz des Opfers hat das Landgericht Münster einen 50-Jährigen am Donnerstag zu elf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging wegen Totschlags, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Laut Anklage hatte der Mann einen 56-Jährigen im Juli vor seiner Arbeitsstelle in Lengerich abgepasst und getötet.
Dazu versteckte er sich demnach in einem Gebüsch und wartete auf sein Opfer. Mit dem Fahrrad näherte er sich diesem und stach auf den Mann ein. Der 56-Jährige wurde 21 Mal getroffen. Trotz sofortiger erster Hilfe von Kollegen starb er noch am Tatort.
Angeklagt war der 50-Jährige in dem im Dezember begonnenen Prozess wegen Mordes aus Heimtücke. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten in ihren Plädoyers lebenslange Haft, die Verteidigung achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags.
Das Gericht verneinte Heimtücke laut der Sprecherin, weil es zum Tatbeginn keine unmittelbaren Zeugen gegeben habe. Die Angabe des Angeklagten, dem Opfer offen gegenüber getreten zu sein, sei nicht widerlegt. Arg- und Wehrlosigkeit waren nicht feststellbar.
Als Tatmotiv galt der Staatsanwaltschaft ein Darlehen. Der Angeklagte soll die Tat aus Ärger darüber begangen haben, dass sich das Opfer weigerte, ihm 70.000 Euro zurückzuzahlen. Aus Sicht des Angeklagten habe er sich zu Unrecht geweigert.
F.Moura--PC