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Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem
Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem

Weil er seinen Vater bei einem Jagdausflug erschossen haben soll, steht seit Freitag ein zur Tatzeit 18 Jahre alter Heranwachsender vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Staatsanwaltschaft will in dem Verfahren die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie erreichen. Sie geht davon aus, dass er aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist.

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Vater und Sohn unternahmen am 1. Mai bei Burgbernheim einen Jagdausflug. Dabei soll der 18-Jährige seinen Vater in einem Waldstück erschossen haben und somit einen Totschlag begangen haben. Das Gericht setzte zunächst nur zwei Verhandlungstage bis zum 3. Dezember an.

C.Cassis--PC