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Lebenslange Haft: Russe in Bayern wegen Mordes an zwei ukrainischen Soldaten verurteilt
Wegen Mordes an zwei ukrainischen Soldaten in Bayern ist ein Russe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II stellte am Freitag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine vorzeitige Entlassung des 58-Jährigen praktisch ausgeschlossen ist, wie ein Sprecher mitteilte. Die beiden Ukrainer waren in einer Klinik in Murnau wegen Kriegsverletzungen behandelt worden.
Der Angeklagte gestand zu Beginn des Mordprozesses im Februar, den 36-Jährigen und den 23-Jährigen Ende April 2024 getötet zu haben. Die drei Männer kannten sich lose und trafen sich häufiger, um zusammen Alkohol zu trinken - so auch am Tattag, als sie sich in der Murnauer Innenstadt trafen.
Dabei kam es dem Gericht zufolge zum Streit, der 36-Jährige habe den 58-Jährigen auch erheblich beleidigt. Der Russe sei dann in seine Wohnung gegangen, habe ein Messer geholt und dem älteren Ukrainer von hinten mehrmals in den Hals gestochen. Dieser wurde völlig überrascht und konnte sich nicht wehren.
Danach habe der Angeklagte fünfmal kraftvoll auf den 23-Jährigen eingestochen, um die erste Tat zu verschleiern. Von einem "sinnlosen Gemetzel" sprach der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Schließlich lief der Angeklagte dem Urteil zufolge auf einem Umweg zurück in seine Wohnung und reinigte das Messer sowie seine blutbefleckte Hose.
Die Generalstaatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass der Russe aus übersteigertem Nationalismus und Hass auf Ukrainer gehandelt hatte. Das Gericht sah ein politisches Motiv nun aber nicht als erwiesen an. Trotz einer unterschiedlichen Haltung zum Krieg in der Ukraine hätten sich die drei Männer vor dem Streit verstanden.
Der Angeklagte war nach Auffassung des Gerichts trotz des Alkoholkonsums bei der Tat voll schuldfähig, er sei Alkohol gewohnt. Seine Schuld wiege besonders schwer. Zwar sei er beleidigt worden, habe aber auf diese Provokation nicht unmittelbar reagiert, sondern sei erst nach Hause gegangen, um sich zu bewaffnen.
Auch die zwei Mordmerkmale Heimtücke und Verdeckung einer anderen Straftat wertete das Gericht zu Lasten des Angeklagten. Zudem habe er erhebliche Vorstrafen und bis kurz vor der Tat noch unter Führungsaufsicht gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.
F.Ferraz--PC