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Urteil: Anspruch auf Kindergeld nach Rückkehr aus Ausland in deutsches Homeoffice
Ein ins Ausland entsandter Arbeitnehmer, der während der Coronapandemie mit Ehepartner und Kind nach Deutschland zurückkehrte und im Homeoffice arbeitete, hat dadurch wieder Anspruch auf Kindergeld. Sowohl der Kindergeldberechtigte als auch das Kind begründeten durch den Rückzug einen erneuten Wohnsitz im Inland, erklärte das baden-württembergische Finanzgericht in Stuttgart am Mittwoch.
Die Familie hatte während der für mehrere Jahre geplanten Zeit der Entsendung ihre Wohnung in Deutschland behalten. Da sie sich dort normalerweise nur kurz aufhielt, fiel der Kindergeldanspruch zunächst weg, wie das Gericht erklärte. Durch die Rückkehr änderte sich das.
Es ging um eine Entsendung in einen Drittstaat, also ein Land, dass weder der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Es fiel bereits im Oktober 2023, wurde aber erst am Mittwoch veröffentlicht.
S.Pimentel--PC