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Gericht ordnet Einziehung von 58 Clanimmobilien in Berlin und Brandenburg an
Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Clanimmobilien angeordnet. Die entsprechenden Grundstücke liegen in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Hintergrund ist demnach ein inzwischen eingestelltes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Geldwäscheverdachts gegen "Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie".
Nach Gerichtsangaben wurden die Immobilien während der Ermittlung zunächst beschlagnahmt. Diese wurden aber 2021 eingestellt, weil sich die Vorwürfe nicht mit einer für die Anklageerhebung ausreichenden Wahrscheinlichkeit "eingrenzen" ließen. Die Staatsanwaltschaft beantragte allerdings parallel die Einziehung in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren. Derartige Verfahren erlauben es, aus Straftaten stammende Vermögenswerte auch ohne Strafverfahren einzuziehen.
Ein Gericht muss dies aber bestätigen. Das Landgericht traf in dem Ermittlungskomplex schon zuvor ähnliche Entscheidungen und ordnete die Einziehung von Immobilien an. Der Einziehung unterliegen demnach unter anderem auch Miet- und Pachtforderungen aus den Immobilien. Der "überwiegende Teil" der fraglichen Objekte gehörte laut Gericht einer im Libanon lebenden 43-Jährigen. Andere waren im Besitz einer 41-Jährigen und zweier von ihr vertretener Unternehmen.
Die 43-Jährige bestritt nach Gerichtsangaben in dem Entscheidungsverfahren, dass die zum Kauf der Immobilien in den Jahren 2010 bis 2017 verwendeten Gelder aus rechtswidrigen Quellen stammten. Die 41-Jährige machte keine Angaben. Die Einziehung ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.
P.L.Madureira--PC