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Finanzpaket: AfD will mit Eilantrag in Karlsruhe Abstimmung im Bundesrat verhindern
Mit einem weiteren Eilantrag in Karlsruhe versucht die AfD, die Abstimmung im Bundesrat über das Finanzpaket von Union und SPD am Freitag zu verhindern. Ziel des Eilantrags beim Bundesverfassungsgericht sei, der Länderkammer die Abstimmung über die am Dienstag im Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen zunächst zu untersagen, teilte die AfD-Bundestagsfraktion am Donnerstag mit. Hintergrund sei ein laufendes Organstreitverfahren, das beim Gericht in der Sache noch anhängig sei.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Montag mehrere Eilanträge gegen die Bundestagsabstimmung über das Finanzpaket von Union und SPD abgelehnt. Diese waren von Abgeordneten von AfD, Linkspartei, BSW und FDP, sowie der fraktionslosen Abgeordneten Joana Cotar gekommen und bezogen sich unter anderem auf die aus ihrer Sicht zu kurzen Beratungsfristen für die insgesamt drei Grundgesetzänderungen.
Die AfD betont nun, dass das Gericht "lediglich aufgrund einer Güterabwägung nur den ersten Antrag auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt" habe. Eine Organklage der AfD-Fraktion sei aber noch nicht beschieden. Daher dürfe der Bundesrat noch nicht über die Grundgesetzänderungen entscheiden.
Am Dienstag hatte das beispiellose Schuldenpaket im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erhalten. Wenn diese am Freitag auch im Bundesrat zustande kommt, sind die Gesetzesänderungen beschlossen. Weil die AfD in keiner der 16 Landesregierungen sitzt, hat sie im Bundesrat keine Stimme. Nach der Einigung zwischen CSU und Freien Wählern in Bayern gilt eine Zustimmung des Finanzpakets in der Länderkammer als sehr wahrscheinlich.
"Die Untersagung der Zustimmung des Bundesrates ist wichtig, um zu verhindern, dass sogenannte 'Geistergesetze' mit unwiderruflichen Folgen entstehen", erklärte die AfD-Fraktion. "Ein 'Geistergesetz' ist ein Gesetz, das bereits aus formellen Gründen verfassungswidrig ist, jedoch im Organstreitverfahren und erst Recht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durch das Bundesverfassungsgericht nicht für nichtig erklärt werden kann."
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner erklärte: "Angesichts der immensen Auswirkungen der am Dienstag von Union, SPD und Grünen in unverantwortlichem und verfassungswidrigen Eiltempo durch den Bundestag gepeitschten Grundgesetzänderungen dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, bevor das Bundesverfassungsgericht nicht in der Hauptsache über unsere Organklage entschieden hat."
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am Freitag vergangener Woche Klagen der AfD-Fraktion und der Linken-Gruppe zurückgewiesen, die die Einberufung des alten Bundestags für die Abstimmung rechtlich in Zweifel ziehen wollten. Am Dienstag soll sich der neue Bundestag konstituieren. Dort ist die AfD-Fraktion nach dem Rekordergebnis bei der Wahl vor knapp einem Monat nun deutlich angewachsen und zweitstärkste Kraft hinter der Union.
H.Silva--PC