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Nach Tötung von Mutter: Gericht untersagt Vater für mehrere Jahre Kontakt zu Kindern
Ein Vater darf nach der Tötung der Mutter der gemeinsamen Kinder für dreieinhalb Jahre keinen Kontakt zu diesen haben. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, wie es am Freitag mitteilte. Der Mann hatte seine Ehefrau im Mai 2023 getötet, nachdem sie sich wegen häuslicher Gewalt von ihm getrennt hatte.
Die Tat geschah demnach in Zusammenhang mit einem Treffen zur Übergabe eines Kinds. Die drei Kinder zwischen vier und acht Jahren waren bei der Tötung ihrer Mutter nicht anwesend. Sie leben seit der Tat in einer Pflegefamilie. Der Vater befindet sich in Untersuchungshaft. Ein Familiengericht sprach im August zunächst ein einjähriges Kontaktverbot aus. Die Beschwerde des Vaters führte nun zu einer erheblichen Verlängerung.
Der Vater hatte einen Kontakt zu seinen Kindern in der Haftanstalt beantragt. Der Familiensenat des OLG entschied hingegen, dass dies das Kindeswohl erheblich gefährden würde. Der mehrjährige Umgangsausschluss sei erforderlich, um bei den Kindern eine "greifbar drohende Störung der Traumaverarbeitung zu verhindern", erklärte das Gericht.
Ein Umgang mit dem Vater könne ihr Sicherheitsempfinden erheblich gefährden. Die Kinder äußerten in ihren Anhörungen demnach auch den Wunsch, Abstand zu ihrem Vater zu halten. Der Umgangsausschluss soll den Kindern laut Gericht eine Stabilisierung und Verarbeitung des Erlebten ohne neue gerichtliche Befragungen ermöglichen. Der Beschluss ist rechtskräftig.
B.Godinho--PC