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33-Jähriger soll nach Tötung von Freundin dauerhaft in Psychiatrie
Nach der Tötung seiner Freundin im niedersächsischen Burgdorf soll ein 33-Jähriger dauerhaft in die Psychiatrie. Das Landgericht Hildesheim ordnete die Unterbringung am Freitag an und folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in dem Sicherungsverfahren, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Laut Anklage hatte der Mann seine Freundin am 25. September 2024 in deren Wohnung mit einem Kehlenschnitt getötet.
Fünf Monate zuvor soll er zudem mit einem Mitbewohner in seiner Geflüchtetenunterkunft aneinander geraten sein und diesen mit einem Messer angegriffen habe. Auch diese Tat war in dem Verfahren angeklagt. Das Gericht sprach den 33-Jährigen daher nicht nur des Totschlags, sondern auch des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
P.Sousa--PC