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Urteil gegen IS-Anhänger in Düsseldorf: Haftstrafen von bis zu vier Jahren
In einem Prozess gegen Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf vier Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Vier Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen zwischen einem und vier Jahren, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Zwei Angeklagte im Alter von 22 und 31 Jahren wurden freigesprochen. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde eingestellt, nachdem dieser nach Kirgisistan abgeschoben worden war.
Der Senat stellte fest, dass die Angeklagten IS-Anhänger sind und dessen Ziele befürworten. Der Hauptvorwurf bestätigte sich jedoch nicht. Die Anklage war davon ausgegangen, dass die sieben Männer 2022 in Nordrhein-Westfalen eine eigenständige Vereinigung gegründet hatten, um Anschläge im Sinn des IS zu verüben. Dies bestätigte sich nach der Beweisaufnahme nicht.
Nach den Feststellungen des Senats hatte der zu vier Jahren Haft verurteilte Angeklagte, ein 33-jähriger Tadschike, mit einem höherrangigen IS-Mitglied in der Türkei zusammengearbeitet, wodurch er IS-Mitglied wurde. Er habe sich an Geldsammlungen und Überweisungen für den IS beteiligt. Deshalb wurde er wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt.
Ein 28-jähriger Turkmene, der zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, hatte den IS nach Überzeugung des Senats mit zwei Geldzahlungen zugunsten inhaftierter IS-Frauen unterstützt. Auch habe er gegenüber einem IS-Mitglied geäußert, sich an einem islamistischen Anschlag beteiligen zu wollen. Er wurde wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt.
Zwei der Angeklagte im Alter von 29 und 48 Jahren wurden der Unterstützung des IS schuldig gesprochen, weil sie einen Spendenbetrag für den IS abgeholt und weitergeleitet hatten. Sie erhielten jeweils ein Jahr Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und der Generalbundesanwalt können dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
T.Vitorino--PC