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Le-Pen-Urteil wegen Veruntreuung: Zwölf Verurteilte gehen in Berufung
Knapp zwei Wochen nach der Verurteilung der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen und weiterer Parteigenossen wegen Veruntreuung von EU-Geldern haben die Hälfte der Verurteilten Berufung eingelegt. Die Partei als Ganze und zwölf Verurteilte, unter ihnen Le Pen, hätten das Urteil angefochten, hieß es am Freitag in Justizkreisen. Le Pen selber hatte dies gleich nach Bekanntgabe des Urteils getan.
Die Frist, um Berufung einzulegen, war am Donnerstag um Mitternacht abgelaufen. Der Vizeparteichef der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN), Louis Alliot, sowie ehemalige Parteigrößen wie Bruno Gollnisch und Nicolas Bay zählen zu den Ex-Europaabgeordneten des RN, die das Urteil anfechten. Sie waren in erster Instanz zu Haft- und Geldstrafen verurteilt worden. Diese werden nun ausgesetzt bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist.
Das Berufungsgericht will das Verfahren bereits bis zum Sommer 2026 abschließen - was ungewöhnlich schnell ist. Hintergrund ist der Streit um die Verurteilung von Le Pen zur Nichtwählbarkeit. Die Richter verschärften diese dadurch, dass sie sofort gilt und - im Unterschied zu den anderen Strafen - nicht durch ein Berufungsverfahren ausgesetzt wird.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten Le Pen und 23 weitere Angeklagte zwischen 2004 und 2016 systematisch die Gehälter von EU-Parlamentsassistenten dafür genutzt, die Finanzen der damaligen Le-Pen-Partei Front National, des heutigen Rassemblement National, zu sanieren. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf gut vier Millionen Euro beziffert.
Le Pen war deswegen zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und zwei in Form einer elektronischen Fußfessel, sowie einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verurteilt worden. Die Richter verboten ihr außerdem, fünf Jahre lang bei Wahlen anzutreten. Dies reduzierte ihre Aussichten, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten, erheblich.
P.Serra--PC