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Gericht: Stadtbücherei darf umstrittene Bücher kennzeichnen
Die Stadtbücherei in Münster darf einem Gerichtsbeschluss zufolge Bücher mit umstrittenen Inhalten kennzeichnen. Eine solche Einordnung sei vom Bildungsauftrag öffentlicher Bibliotheken gedeckt, entschied das Verwaltungsgericht in der nordrhein-westfälischen Stadt laut Mitteilung vom Dienstag. Bibliotheken dürfen demnach auch kritisch zu Büchern Stellung nehmen, solange dies sachlich geschieht.
Die Stadtbücherei Münster versah den Angaben zufolge 2024 zwei Bücher ihres Bestands mit einem Einordnungshinweis. Dort hieß es, dass es sich um ein "Werk mit umstrittenem Inhalt" handle, das "aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt" werde. Der Autor eines der Bücher wollte den Hinweis entfernen lassen. Den entsprechenden Eilantrag lehnte das Gericht nun ab.
Der Inhalt des Buchs sei nachweislich umstritten, befand das Gericht. So würden darin etwa bemannte Mondlandungen sowie die Atombombenabwürfe auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki geleugnet. Die Leugnung historischer Fakten rechtfertige die Einordnung, dass der Buchinhalt umstritten sei.
Der Einordnungshinweis verstoße auch nicht gegen die Grundrechte des Buchautors. Außerdem bestehe für eine Bibliothek keine Neutralitätspflicht. Stattdessen gelte das Sachlichkeitsgebot, das durch den Hinweis gewahrt bleibe.
Öffentliche Bibliotheken müssten sich nicht darauf beschränken, Medien allein passiv zur Ausleihe bereitzustellen. Gegen den Beschluss aus der vergangenen Woche ist Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
A.F.Rosado--PC