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Urteil: Notkredite in Schleswig-Holsteins Landeshaushalt 2024 verfassungswidrig
Die Aufnahme sogenannter Notkredite zum Ausgleich eines Defizits im schleswig-holsteinischen Landeshaushalt 2024 ist verfassungswidrig gewesen. Das Landesverfassungsgericht in Schleswig begründete dies am Dienstag mit unzureichenden Begründungen in entsprechenden Landtagsbeschlüssen, vor allem zur konkreten Höhe krisenbedingter finanzieller Belastungen. Es gab damit Klagen der Opposition von SPD und FDP statt. (Az. LVerfG 1/24)
Der Landeshaushalt für das vergangenen Jahr hatte ursprünglich die Aufnahme von drei Notkrediten in einer Gesamthöhe von etwa eineinhalb Milliarden Euro vorgesehen, von denen später nach Angaben der Landesregierung aus CDU und Grünen aber nur rund 494 Millionen Euro benötigt wurden. Die Regierung begründete die Aufnahme mit einer Haushaltsnotlage in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der Coronapandemie sowie einer schweren Ostseesturmflut.
Die schwarz-grüne Regierungsmehrheit im Landtag stimmte dem Haushaltsgesetz samt Notkreditermächtigungen später zu. Die Oppositionsparteien SPD und FDP zogen danach vor das Verfassungsgericht. Die FDP-Fraktion etwa sprach von "Tricksereien" zur Umgehung der Schuldenbremse. FDP-Landtagsfraktionschef Christopher Vogt forderte CDU und Grüne nach dem Urteil vom Dienstag auf, dieses "vollumfänglich beim laufenden Haushalt 2025" zu berücksichtigen.
Das Verfassungsgericht betonte, die von der Regierung angeführten Krisen wie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Coronapandemie stellten "außergewöhnliche Notsituationen" außerhalb der Kontrolle des Landes dar. Auch stehe dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der Folgen für die staatliche Finanzlage sowie der Entscheidung über Notkredite ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu. Die zu erwartende finanzielle Belastung müsse allerdings "mindestens näherungsweise" bestimmt werden.
Auch müsse der Gesetzgeber "einen konkreten Bezug" zwischen der auslösenden Notlage und den durch die Notkredite finanzierten Maßnahmen hinreichend erläutern. Beides gelte insbesondere, wenn die auslösende Krise längere Zeit zurückliege - im vorliegenden Fall also vor allem die Coronapandemie. Insgesamt ergebe sich aus den Landtagsbeschlüssen und den im dazugehörigen Verfahren erstellten Dokumenten aber "kein Gesamtbild einer erheblichen finanziellen Beeinträchtigung", erklärte das Gericht.
SPD-Landessvorsitzende Serpil Midyatli sprach von einem "Tiefpunkt in der Geschichte des Landes". Die Regierung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) müsse "schnell Konsequenzen aus dem Urteil ziehen", erklärte sie in Kiel. Sie erwarte "umgehend einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr".
Nogueira--PC