-
Trump: USA und Iran sprechen in New York drei Stunden miteinander
-
Israel: Rechtsextremist Ben Gvir will nach Wahlen Verteidigungsminister werden
-
Nach 2:0-Führung: Wamser ernüchtert die Bayern-Frauen
-
Hohe Spritpreise und Dürre: Moldau verhängt Notstand in Energie- und Wassersektor
-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich
-
Volleyballer scheiden im EM-Viertelfinale aus
-
Erdogan: Welt muss unverzüglich mit Wiederaufbau des Gazastreifens beginnen
-
München und NRW-Städte bei deutscher Olympia-Bewerbung vorn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran- und Ukraine-Abkommen für möglich
-
Erdogan: Angriffe auf Handelsschiffe im Schwarzen Meer sind "inakzeptabel"
-
"Demütig": Merz übt in Unionsfraktion Selbstkritik - und wirbt für Reformen
-
DOSB: Kommission sieht München dicht vor Köln/Rhein-Ruhr
-
Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt
-
EU verlängert Russland-Sanktionen um drei Jahre und streicht zwei Oligarchen von Liste
-
Trump unterzeichnet Sicherheitsabkommen mit Dänemark und Grönland
-
Pilot bei Absturz von F-16-Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem verletzt
-
Trump ruft Mitgliedstaaten zu Abkehr von Internationalem Strafgerichtshof auf
-
EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen
-
Rad-WM: Deutsche Mixed-Staffel verpasst Medaille
-
Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht
-
UN-Rede: Trump kündigt Bau von zwei US-Militärstützpunkten auf Grönland an
-
Letztes Walfangunternehmen Islands kündigt Klage gegen mögliches Verbot an
-
Republikanischer US-Senator fordert Untersuchung von Hochzeitsfeier von Trumps Sohn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran-Abkommen nach Kongresswahlen für möglich
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus-Vorwürfe: Berliner Linke massiv in der Kritik
-
Wirbel um Merz-Äußerung zu Krankenkassen - SPD zufrieden, Union bremst
-
Landkreis: Ein Verletzter bei Flugzeugabsturz auf US-Stützpunkt Spangdahlem
-
Großer römischer Münzschatz auf Acker in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Islamistisch motivierte Messerangriffe: Neun Jahre Jugendstrafe in Düsseldorf
-
Neue Zeitrechnung: Klopp leitet erstes Teamtraining
-
Frauenleiche in brennendem Auto in Bayern: Exmann soll 45-Jährige getötet haben
-
VGH Hessen: Kein Abschiebeverbot für Afghanen trotz schwieriger Verhältnisse
-
Guterres: USA und China sollen bei Künstlicher Intelligenz zusammenarbeiten
-
Kurz vor Fristende: EU streitet über Aufhebung von Sanktionen gegen russische Oligarchen
-
Frei mahnt rasche Reformen an - und sagt Merz Rückhalt der Fraktion zu
-
Verkehrstechnik-Messe Innotrans in Berlin eröffnet - Rekordzahl von Ausstellern
-
Autobahn für Pferd gesperrt: Polizisten unterstützen Umladen von Tier in Hessen
-
G7-Staaten fordern Ende der Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien und die Schifffahrt
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn - Arbeitgeber: "Realitätsfern"
-
Wadephul vor UN-Generaldebatte: Vereinte Nationen müssen "effizienter werden"
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Sachsen-Anhalt
-
Blessin wird Trainer in Mönchengladbach
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus: Berliner Linke im Kreuzfeuer der Kritik
-
Nach Hausexplosion in Weimar: Weiter keine Spur von vermisstem Mann
-
Debatte um Merz-Äußerungen zur Krankenversicherung - CSU lehnt Systemänderung ab
-
Jugendlicher schießt vor Schule um sich: Elf Verletzte in der Türkei
-
CSU-Politiker Hoffmann: Koalition einig bei Härtefallregelung für Frühverrentung
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten
-
Macron lädt zum Papstbesuch alle EU-Staats- und Regierungschefs ein
-
21 Festnahmen bei Durchsuchungen gegen illegale Zigarettenfabrik in NRW
Verpächterin darf Vertrag bei Zimmervermietung an Geflüchtete nicht kündigen
Eine Verpächterin eines Hotels in Hessen darf den Pachtvertrag wegen der Vermietung von Zimmerkontigenten an eine Kommune zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten nicht fristlos kündigen. Die Vermietung überschreitet nicht den Nutzungszweck eines zum Hotelbetrieb gepachteten Gebäudes, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage der Verpächterin auf Räumung des Hotels ab. (Az.: 2 U 63/24)
2016 hatte die Klägerin mit der Beklagten einen Vertrag über Räume zum Betrieb eines Hotels in Gießen geschlossen. Seit Herbst 2022 buchte das Jugendamt der Stadt regelmäßig Zimmer für in seiner Obhut stehende unbegleitete minderjährige Geflüchtete. 2023 kündigte die Klägerin den Vertrag nach einer Abmahnung fristlos, weil sie die Unterbringung unbegleiteter Jugendlicher für vertragswidrig hielt.
Das Landgericht Gießen gab der Klage in erster Instanz statt und verurteilte die Beklagte zur Räumung. Diese Entscheidung revidierte das Oberlandesgericht nun. Die fristlose Kündigung war unwirksam, wie die Richter urteilten. Demnach war der Abschluss von zeitlich begrenzten und auf bestimmte Zimmer bezogenen Beherbergungsverträgen mit der Stadt Gießen erlaubt.
Unzulässig wäre es gewesen, wenn die Stadt das gesamte Gebäude übernommen und zu einer Geflüchtetenunterkunft umgebaut hätte. Das war hier nicht der Fall. Die Klägerin hat auch keinen Anspruch darauf, dass die Vermietung nur an einen bestimmten Kreis von Menschen erfolgen darf, solange keine Beeinträchtigungen der Räume zu befürchten sind. Dass Geflüchtete die Zimmer nachlässiger nutzten, als dies bei einer Vermietung an klassische Hotelgäste der Fall wäre, sah der Senat nicht als erwiesen an.
S.Pimentel--PC